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Stubenberg, Heinrich von Pottendorf, Koloman von Windisch-
grätz u. a. Im Frühjahr 1415 kehrten die Pilger wieder aus
dem gelobten Lande zurück L ). Auf dem heiligen Grabe hatten sie
sich alle zu Rittern schlagen lassen.
Am 1. September 1416 ging Rudolf mit seinem Vetter
Bernhard einen neuen Tausch ein: er übernahm dessen Antheil
an der Feste Liechtenstein und der dazu gehörigen Herrschaft und
gab dafür seinen Antheil an der Stadt Gmünd in Oesterreichs).
Wir haben oben gesehen, daß Andreas und Johann von Liechten
stein gemeinsame Rechte und Besitzungen zu Gmünd hatten
(1380), welche nach ihrem Tode, wie es scheint, unter ihre
beiderseitigen Söhne getheilt wurden; und ebenso hatten beide
Brüder Andreas und Johann im Jahre 1383 die Feste Liechten
stein mit dem Zubehör unter sich getheilt. Das bekräftigt unsere
obige Annahme, daß Rudolf der Sohn des Andreas ist; des
gleichen dürfen wir eben hieraus schließen, daß Bernhard der
Sohn Johanns ist. Der Austausch der beiderseitigen Hälften
ist dann vollkommen in der Ordnung; ans Rudolf wären die
Besitzungen der zweiten Linie Frauenburg und Liechtenstein ge
kommen (die Nachkommen Rudolfs II. besaßen die Hauptfeste
Murau), auf Bernhard die Nebenbesitzungen Zwettl und Gmünd
und anderes.
Es scheint aber, als ob der Tausch mit Zwettl wieder
rückgängig gemacht worden sei, denn am 25. Juli 1419 verkaufte
„Rudolf von Liechtenstein von Judenburg (dieser Beisatz ist ganz
richtig) oberster Kämmerer in Steter" dem Herzog Albrecht sein
rechtes Eigen die Stadt Zwettl mit allem Zugehör um 6500
Pfund Wiener Pfennige. Zeugen waren sein Oheim Wilhelm
von Buchheim, Pilgrim von Buchheim, Landmarschall in Oester
reich, Leupold von Eckartsau und Rudolfs Bruder Hans oder
Johann von Liechtenstein * 3 ). Die Sache läßt sich auch so erklären,
») Lichnowsky, V. 177; 311 Anm. 35.
2) Muchar, VII. 138.
3 ) Lichnowsky, V. Regg. 1904; Muchar, VII. 154.