Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

231 
Stubenberg, Heinrich von Pottendorf, Koloman von Windisch- 
grätz u. a. Im Frühjahr 1415 kehrten die Pilger wieder aus 
dem gelobten Lande zurück L ). Auf dem heiligen Grabe hatten sie 
sich alle zu Rittern schlagen lassen. 
Am 1. September 1416 ging Rudolf mit seinem Vetter 
Bernhard einen neuen Tausch ein: er übernahm dessen Antheil 
an der Feste Liechtenstein und der dazu gehörigen Herrschaft und 
gab dafür seinen Antheil an der Stadt Gmünd in Oesterreichs). 
Wir haben oben gesehen, daß Andreas und Johann von Liechten 
stein gemeinsame Rechte und Besitzungen zu Gmünd hatten 
(1380), welche nach ihrem Tode, wie es scheint, unter ihre 
beiderseitigen Söhne getheilt wurden; und ebenso hatten beide 
Brüder Andreas und Johann im Jahre 1383 die Feste Liechten 
stein mit dem Zubehör unter sich getheilt. Das bekräftigt unsere 
obige Annahme, daß Rudolf der Sohn des Andreas ist; des 
gleichen dürfen wir eben hieraus schließen, daß Bernhard der 
Sohn Johanns ist. Der Austausch der beiderseitigen Hälften 
ist dann vollkommen in der Ordnung; ans Rudolf wären die 
Besitzungen der zweiten Linie Frauenburg und Liechtenstein ge 
kommen (die Nachkommen Rudolfs II. besaßen die Hauptfeste 
Murau), auf Bernhard die Nebenbesitzungen Zwettl und Gmünd 
und anderes. 
Es scheint aber, als ob der Tausch mit Zwettl wieder 
rückgängig gemacht worden sei, denn am 25. Juli 1419 verkaufte 
„Rudolf von Liechtenstein von Judenburg (dieser Beisatz ist ganz 
richtig) oberster Kämmerer in Steter" dem Herzog Albrecht sein 
rechtes Eigen die Stadt Zwettl mit allem Zugehör um 6500 
Pfund Wiener Pfennige. Zeugen waren sein Oheim Wilhelm 
von Buchheim, Pilgrim von Buchheim, Landmarschall in Oester 
reich, Leupold von Eckartsau und Rudolfs Bruder Hans oder 
Johann von Liechtenstein * 3 ). Die Sache läßt sich auch so erklären, 
») Lichnowsky, V. 177; 311 Anm. 35. 
2) Muchar, VII. 138. 
3 ) Lichnowsky, V. Regg. 1904; Muchar, VII. 154.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.