225
die hier in Frage steht, wird dieselbe sein, worüber sich Friedrichs
Bruder Otto als sein Erbe mit den Stnbenbergern 1401 ver
glich. Wahrscheinlich hinterließ Friedrich darum keine Kinder.
Die Frage über die Nachkommenschaft Ulrichs oder Ottos
müssen wir zunächst an die Namen anknüpfen. Erst in den Jahren
1414 und 1415 begegnen uns die Namen Ulrich und Otto
wieder. Vom Jahr 1414 entnehmen wir aus Muchar^) die fol
gende Mittheilung: „Von Bleiburg eilte Herzog Ernst nach
Klagenfurt, um auf dem Zollselde bei Mariasaal und auf dem
Hcrzogsstnhle daselbst die Huldigung der Kärnthner nach ihrer
alterthümlichcn symbolischen Weise und Feierlichkeit anzunehmen.
Da ertheilte er auch zu St. Veit bei der allgemeinen und bei der
persönlichen Belehnung dem Ulrich Otto von Liechtenstein
zu Murau die Marschallswürde im Lande Kärnthen, sowie die
selbe schon sein Vater Otto von Liechtenstein gettagen habe, und
in welchem Amte er auch schon an seines Vaters Stelle bei der
kärnthnerischen Huldigung dem Herzoge zur Seite gestanden fei * 2 ).
Letzteres war kurz vorher geschehen.
Mit diesen Angaben Muchars erscheinen nicht ganz in
Uebereinstimmung zwei Regesten in den Mittheilungen des histo
rischen Vereins für Steiermark 3). Sie lauten: „1414. 18. März
St. Veit. (Sonntag Lätare). Ernst Erzherzog zu Oesterreich
belehnt Ulrichen Otto von Liechtenstein zu Murau statt seines
Vaters Otto von Liechtenstein mit dem Erbmarschallamte in Kärn
then auf dem Stuhle bei Sol." „1414. 25. März St. Veit.
(Judica). Erzherzog Ernst zu Oesterreich belehnt Ulrich von
Liechtenstein zu Murau mit dem Marschallamte in Kärnthen."
Nach Muchar versah Ulrich Otto die Marschallswürde in Stell-
-) VII. 129.
2 ) „Als wir unsere Lehen unseres Herzogthums Kärnthen aus dem
nächstvergangenen Sonntag Lätare zu leihen auf unserem Stuel bei Zoll,
als das von Alter herkommen ist, haben berufen lassen." 1414 St. Beit.
Sonntag Judica.
3) Heft VII. 266. Nr. 318. 319.
Falke. Liechtenstein.
15