Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Liechtenstein, ihr herzogliches Lehen, Feste Hornsperg, als Heim 
steuer inne haben dürfe." 
Nr. 26. „Herzog Albrecht bewilligt, daß Andreas von 
Liechtenstein die Morgengabe der Gattin desselben, Anna, Tochter 
Konrads des Burggrafen von Gors mit tausend Gulden auf 
dessen Lehen versichere." 
Beide Urkunden sind ohne Ort und Datum. Lichnowsky 
versetzt sie in 1279—1280, was wir dahingestellt sein lassen 
müssen. Die Gemahlin des Andreas führt hier nicht bloß einen 
anderen Namen und zwar zwei verschiedene, sondern sie ist auch 
einmal als die Tochter Konrads, nicht Albrechts von Gors an 
gegeben. Dieser Konrad, Burggraf von Gors oder vielmehr 
Garsch i), war der Sohn Albrechts II. und der ältere Bruder 
Albrechts III., den er überlebte. Da er erst 1282 starb, so ist 
entweder die Datirung der Urkunde Reg. Nr. 26 bei Lichnowsky 
falsch, oder es ist hier nicht Konrad gemeint, sondern einer der 
beiden Albrecht. Die Schreibung Gors an diesen beiden Stellen 
beweiset auch, daß nicht an die Grafen von Görz gedacht werden 
kann, sondern daß unsere oben ausgesprochene Vermuthung richtig 
ist. Die Schwierigkeiten, die hier vorhanden sind, würden theil- 
weise sich lösen lassen, wenn der alte Andreas von Liechtenstein 
einen Sohn gleichen Namens gehabt hätte, welcher mit der Nichte 
seiner Mutter oder Stiefmutter verheirathet gewesen wäre, so daß 
sich auf ihn die schwierigen Urkunden beziehen würden, obwohl 
noch immer der Doppelname Elsbeth und Anna stehen bliebe. 
Bon diesem zweiten Andreas wissen wir aber nichts. 
Seine Existenz wird allerdings etwas wahrscheinlicher durch 
eine Urkunde vom 25. Juli 1390, taut welcher Alheit von der 
Lippen, Andreas von Liechtenstein Hausfrau, ihrer Tochter Anna 
von Stubenberg und ihrem Schwiegersohn Otto von Stubenberg 
ein Capital von 1100 Pfund Pfennige schenkte. Oder lebte der 
alte Andreas solange und war Alheit von der Lippe (vielleicht 
i) Hops, a. a. O.
	        

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