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Liechtenstein, ihr herzogliches Lehen, Feste Hornsperg, als Heim
steuer inne haben dürfe."
Nr. 26. „Herzog Albrecht bewilligt, daß Andreas von
Liechtenstein die Morgengabe der Gattin desselben, Anna, Tochter
Konrads des Burggrafen von Gors mit tausend Gulden auf
dessen Lehen versichere."
Beide Urkunden sind ohne Ort und Datum. Lichnowsky
versetzt sie in 1279—1280, was wir dahingestellt sein lassen
müssen. Die Gemahlin des Andreas führt hier nicht bloß einen
anderen Namen und zwar zwei verschiedene, sondern sie ist auch
einmal als die Tochter Konrads, nicht Albrechts von Gors an
gegeben. Dieser Konrad, Burggraf von Gors oder vielmehr
Garsch i), war der Sohn Albrechts II. und der ältere Bruder
Albrechts III., den er überlebte. Da er erst 1282 starb, so ist
entweder die Datirung der Urkunde Reg. Nr. 26 bei Lichnowsky
falsch, oder es ist hier nicht Konrad gemeint, sondern einer der
beiden Albrecht. Die Schreibung Gors an diesen beiden Stellen
beweiset auch, daß nicht an die Grafen von Görz gedacht werden
kann, sondern daß unsere oben ausgesprochene Vermuthung richtig
ist. Die Schwierigkeiten, die hier vorhanden sind, würden theil-
weise sich lösen lassen, wenn der alte Andreas von Liechtenstein
einen Sohn gleichen Namens gehabt hätte, welcher mit der Nichte
seiner Mutter oder Stiefmutter verheirathet gewesen wäre, so daß
sich auf ihn die schwierigen Urkunden beziehen würden, obwohl
noch immer der Doppelname Elsbeth und Anna stehen bliebe.
Bon diesem zweiten Andreas wissen wir aber nichts.
Seine Existenz wird allerdings etwas wahrscheinlicher durch
eine Urkunde vom 25. Juli 1390, taut welcher Alheit von der
Lippen, Andreas von Liechtenstein Hausfrau, ihrer Tochter Anna
von Stubenberg und ihrem Schwiegersohn Otto von Stubenberg
ein Capital von 1100 Pfund Pfennige schenkte. Oder lebte der
alte Andreas solange und war Alheit von der Lippe (vielleicht
i) Hops, a. a. O.