Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Alheidis und ihrer Erben beiderlei Geschlechts" bekräftigt 
wird *). 
Hiernach könnte es immer noch zweifelhaft erscheinen, ob 
der hier in Rede stehende Otto von Liechtenstein dem öster 
reichischen oder dem steirischen Hause angehöre. Dieser Zweifel 
wird aber durch eine Heiligenkreuzer Urkunde vom Jahr 1286 
gehoben, in welcher Offemia, die Wittwe Ottos von Perch- 
toldsdorf, also die Schwägerin Ottos von Liechtenstein, der 
Abtei Heiligenkreuz gewisse^ ihr von ihrem Manne vermachte 
Besitzungen überläßt, die einst Jrnfrieds von Hindberg waren, 
des ersten Gemahls ihrer Mutter. Am Schlüsse dieser Urkunde 
sagt sie, daß sie dieselbe in Ermangelung eines eigenen Siegels, 
mit den Siegeln des Herrn Otto von Liechtenstein, „camerarii 
Styrie“, und des Herrn Konrad von Pottendorf, ihres Bru 
ders, bekräftigt habe 2). Offenbar kann hier kein anderer Otto 
von Liechtenstein gemeint sein als der Gemahl ihrer Schwester 
Alheidis, und daß dieser dem steirischen Hause angehöre, be 
weiset die Benennung „Kämmerer von Steter" zur Genüge. 
Derselbe Beisatz spricht auch für seinen Sohn Rudolf, den wir 
später als den Erben der Eufemia von Pottendorf in Bezug 
auf Zwettl finden werden. 
Das Zwettler Liber fundationum 3 ) macht noch einmal 
Ottos von Liechtenstein Erwähnung bei der Verzichtleistung 
der Frau Alhait Greisensteinerin auf ein Haus in Wien. 
Unter den Zeugen befinden sich neben Leutold und Albero von 
Kuenring auch „her Ott und sein svn von Liechtenstayn.“ 
Welcher der beiden Söhne es ist, läßt sich natürlich nicht sagen. 
Auf diesen Otto von Murau muß es sich also auch 
beziehen, was Hormayr^) mittheilt: 1291 zu Wien VI. Idus 
') Fontes, a. a. O. 151. 
2 ) Weiß, Urkunden von Heiligenkreuz; Fontes, II. Abth. XI. Bd. 
1. Th. 317. 
3 ) 430. Annales Austria-Claravallenses I. 562. 
4 ) Taschenbuch 1822. 42.
	        

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