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Alheidis und ihrer Erben beiderlei Geschlechts" bekräftigt
wird *).
Hiernach könnte es immer noch zweifelhaft erscheinen, ob
der hier in Rede stehende Otto von Liechtenstein dem öster
reichischen oder dem steirischen Hause angehöre. Dieser Zweifel
wird aber durch eine Heiligenkreuzer Urkunde vom Jahr 1286
gehoben, in welcher Offemia, die Wittwe Ottos von Perch-
toldsdorf, also die Schwägerin Ottos von Liechtenstein, der
Abtei Heiligenkreuz gewisse^ ihr von ihrem Manne vermachte
Besitzungen überläßt, die einst Jrnfrieds von Hindberg waren,
des ersten Gemahls ihrer Mutter. Am Schlüsse dieser Urkunde
sagt sie, daß sie dieselbe in Ermangelung eines eigenen Siegels,
mit den Siegeln des Herrn Otto von Liechtenstein, „camerarii
Styrie“, und des Herrn Konrad von Pottendorf, ihres Bru
ders, bekräftigt habe 2). Offenbar kann hier kein anderer Otto
von Liechtenstein gemeint sein als der Gemahl ihrer Schwester
Alheidis, und daß dieser dem steirischen Hause angehöre, be
weiset die Benennung „Kämmerer von Steter" zur Genüge.
Derselbe Beisatz spricht auch für seinen Sohn Rudolf, den wir
später als den Erben der Eufemia von Pottendorf in Bezug
auf Zwettl finden werden.
Das Zwettler Liber fundationum 3 ) macht noch einmal
Ottos von Liechtenstein Erwähnung bei der Verzichtleistung
der Frau Alhait Greisensteinerin auf ein Haus in Wien.
Unter den Zeugen befinden sich neben Leutold und Albero von
Kuenring auch „her Ott und sein svn von Liechtenstayn.“
Welcher der beiden Söhne es ist, läßt sich natürlich nicht sagen.
Auf diesen Otto von Murau muß es sich also auch
beziehen, was Hormayr^) mittheilt: 1291 zu Wien VI. Idus
') Fontes, a. a. O. 151.
2 ) Weiß, Urkunden von Heiligenkreuz; Fontes, II. Abth. XI. Bd.
1. Th. 317.
3 ) 430. Annales Austria-Claravallenses I. 562.
4 ) Taschenbuch 1822. 42.