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im öffentlichen Dienst. Als oberster Landrichter von Steiermark
hielt er Ende November eine allgemeine Gerichtstaidigung zu
Bruck an der Mur. Bei dieser Gelegenheit sicherte er dem Karthäu
serkloster zu Sciz ungeschmälerten Genuß aller seiner alten Vor
rechte und Freiheiten, sowie Gerechtigkeit in: offenen Gerichte und
Schirm für alle Besitzungen, Leute und Rechte feierlich zu *).
Das war wohl sein letztes öffentliches Auftreten. In
den nächstfolgenden Jahren hören wir mancherlei von den Söh
nen, die an den Ereignissen der Steiermark und Oesterreich
theilnahmen, der alte Otto scheint sich aber ruhig auf seinem
Schlosse gehalten zu haben. Dagegen vergaß er die frommen
Werke und Stiftungen nicht, mit denen er sich schon gleich nach
dem Tode seines Vaters als Sohn der Kirche bewiesen hatte.
Am 4. Mai 1309 verbriefte er auf seinem Schlosse Murau
mit Zustimmung seiner Söhne Otto und Rudolf eine neue
Anordnung, wie es bei der von seinem Vater Ulrich und seiner
Mutter Bertha reich dotirtcn St. Johanneskapelle zu Seckau
mit dem Gottesdienste und dem ewigen Lichte, mit der Geld-
austhcilung an die Canoniker, Nonnen und Stiftsstudenten
fortan daselbst gehalten werden solle; wozu er dann neue Jah
resrenten von Gütern in Pötenbach, Entzenreut, Taschenberg,
Lintgraben, Leuprandsdorf, an der Jngering, in Vilzmoos,
Neukirchen, am oberen Muruser bei Frauenburg, St. Georgen
und Kobenz versicherte?). Unter den Zeugen dieser Urkunde
finden sich auch „HsräsAns äs Ustovia et Lbnnraäus äs
Inssbtsnstoiii, arnbo studentes.“ Der erstere von beiden
dürfte Ottos Enkel von seiner Tochter Kunigunde gewesen
sein, Konrad dagegen sein Sohn und zwar der jüngste, der
sich dem geistlichen Stande widmete und hier noch stnäsns
genannt wird. Vermuthlich war er bedeutend jünger als seine
Geschwister. Ob er derselbe Konrad war, welcher später als
Bischof von Chiemsee erscheint, ist mehr als zweifelhaft; dar-
b Muchar, VI. 157; Fröhlich, II. 96.
2 ) Muchar, VI. 174; Fröhlich, I. 263.