Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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im öffentlichen Dienst. Als oberster Landrichter von Steiermark 
hielt er Ende November eine allgemeine Gerichtstaidigung zu 
Bruck an der Mur. Bei dieser Gelegenheit sicherte er dem Karthäu 
serkloster zu Sciz ungeschmälerten Genuß aller seiner alten Vor 
rechte und Freiheiten, sowie Gerechtigkeit in: offenen Gerichte und 
Schirm für alle Besitzungen, Leute und Rechte feierlich zu *). 
Das war wohl sein letztes öffentliches Auftreten. In 
den nächstfolgenden Jahren hören wir mancherlei von den Söh 
nen, die an den Ereignissen der Steiermark und Oesterreich 
theilnahmen, der alte Otto scheint sich aber ruhig auf seinem 
Schlosse gehalten zu haben. Dagegen vergaß er die frommen 
Werke und Stiftungen nicht, mit denen er sich schon gleich nach 
dem Tode seines Vaters als Sohn der Kirche bewiesen hatte. 
Am 4. Mai 1309 verbriefte er auf seinem Schlosse Murau 
mit Zustimmung seiner Söhne Otto und Rudolf eine neue 
Anordnung, wie es bei der von seinem Vater Ulrich und seiner 
Mutter Bertha reich dotirtcn St. Johanneskapelle zu Seckau 
mit dem Gottesdienste und dem ewigen Lichte, mit der Geld- 
austhcilung an die Canoniker, Nonnen und Stiftsstudenten 
fortan daselbst gehalten werden solle; wozu er dann neue Jah 
resrenten von Gütern in Pötenbach, Entzenreut, Taschenberg, 
Lintgraben, Leuprandsdorf, an der Jngering, in Vilzmoos, 
Neukirchen, am oberen Muruser bei Frauenburg, St. Georgen 
und Kobenz versicherte?). Unter den Zeugen dieser Urkunde 
finden sich auch „HsräsAns äs Ustovia et Lbnnraäus äs 
Inssbtsnstoiii, arnbo studentes.“ Der erstere von beiden 
dürfte Ottos Enkel von seiner Tochter Kunigunde gewesen 
sein, Konrad dagegen sein Sohn und zwar der jüngste, der 
sich dem geistlichen Stande widmete und hier noch stnäsns 
genannt wird. Vermuthlich war er bedeutend jünger als seine 
Geschwister. Ob er derselbe Konrad war, welcher später als 
Bischof von Chiemsee erscheint, ist mehr als zweifelhaft; dar- 
b Muchar, VI. 157; Fröhlich, II. 96. 
2 ) Muchar, VI. 174; Fröhlich, I. 263.
	        

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