Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

120 
düng Otto's von Haslau zwischen St. Lambrecht und Wikard 
von Rauenstein bestätigte *), während er am nächsten Tage sich 
unter den Zeugen jener wichtigen Urkunde befindet, mit welcher 
Bischof Konrad von Freising alle durch den Tod des Herzogs 
Ulrich von Kärnthcn seinem Hochstift ledig gewordenen Lehen 
an König Ottokar verleiht. Mit Ulrich zeugt auch sein Sohn 
Otto 1 2 ). Im October desselben Jahres wohnte er der steirischen 
Landesversammlung bei, welche der böhmische Marschall Bur- 
kard von Klingsberg, Hauptmann der Steiermark zu Marburg 
hielt. Wir finden ihn am 6. 7. und 8. October mehrere Ent 
scheidungen desselben bezeugen, zugleich mit seinem Sohne 
Otto 3 ). Am 6. December war er in Villach mit König Otto 
kar, der eine Bestätigungsurkunde für das Stift Viktring 
siegelte. Ulrich findet sich unter den Zeugen 3 ). 
Mittlerweile war der Krieg um Kärnthen ausgebrochen. 
Herzog Ulrich war kinderlos gestorben und hatte alle seine 
Länder durch testamentarische Verfügung an den bereits so 
mächtigen König Ottokar vermacht mit Uebcrgehung seines 
Bruders Philipp, des ehemaligen Erzbischofes von Salzburg, 
der vor Kurzem erst zum Patriarchen von Aquileja erwählt 
worden war. Diesem aber war das Herzogthnm lieber als 
der ohnehin noch nicht päpstlich bestätigte Patriarchenstuhl, 
und da Philipp in der That noch eine große Partei im Lande 
besaß, die von Ottokar nichts wissen wollte, so wagte er den 
Kampf um das Herzogthum mit dem mächtigen Gegner. Allein 
er konnte dem Heere Ottokar's, das in Kärnthen eingebrochen 
war und Laibach im Sturm nahm, nicht widerstehen; und 
als er dann noch (1271) von Ulrich von Liechtenstein, den 
1) Machar V. 338. 
2) Fontes, IX. Abth. I. Bd. Urkunde 91 der 1. Abth. 
3) Machar, V. 340; Fröhlich I. 234. 235; Archiv für Kunde 
österr. Geschichtsquellen XVIII. 173; Fontes, II. Abth. 1. Bd. Urkunde 
101 der 1. Abth. 
*) Machar V. 343.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.