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hatten auch die liechtensteinischen Agnaten, nämlich die drei
philippinischen Brüder, Joseph Wenzel, Emanuel und Johann
Anton auf ihre Ansprüche an das ostfriesische Capital zu Gunsten
der Primogenitur verzichtet, ausdrücklich aus dem Motiv, damit
der Fürst Joseph in den Anforderungen an das Haus Ostfries-
land freie Hand habe. Er versprach ihnen dafür die jährliche
Summe von 12,000 Gulden, und nach dem Tode des Fürsten
Hartmann weiter 4000 Gulden ').
Die Commission des Reichshofraths, bestehend aus dem
Grafen Karl Friedrich von Schimborn, Coadjutor des Bisthums
Bamberg, und dem Vicekanzler Grafen Georg Christoph von
Styrgk, begann ihre Thätigkeit und führte endlich einen Ver
gleich herbei, dessen Bestimmungen allerdings anders lauteten,
als sie von Ostfriesland und Liechtenstein in ihrem Präliminar
vertrag beabsichtigt gewesen. Der Vergleich, welcher die kaiserliche
Bestätigung erhielt, wurde am 28. Januar 1726 J ) einerseits
von den Fürsten Joseph, Joseph Wenzel, Emanuel und Hart
mann von Liechtenstein unterzeichnet, andererseits von der Gräfin
Maria Ernestine Franziska von Kaunitz, gcbornen Gräfin von
Ostfriesland, und ihrem Gemahl Maximilian Ulrich von Kaunitz,
damals Landeshauptmann in Mähren. Unter den unterschriebenen
Zeugen befindet sich auch der Prinz Eugen von Savoyen. Die
kaiserliche Bestätigung datirt vom 22. Februar 1727.
Dieser Vergleich, obwohl von Ostfriesland nicht anerkannt,
wurde später, nach dem Erlöschen des ostfriesischen Fürstenhauses
im Mannsstamme mit Karl Edgard, noch einmal bestätigt und
mit Zusätzen, welche eine Theilung der drei Herrschaften Esens,
Stetesdorf und Wittmund oder des Harlinger Landes betrafen.
Es geschah am 20. Juli 1744 durch den jungen Fürsten Johann
Karl von Liechtenstein unter Mitbestätigung von Joseph Wenzel
und Emanuel»). Das Haus Ostfriesland war noch vorher in
1) L. 194.
2) L. 211.
3 ) L. 220.