Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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hatten auch die liechtensteinischen Agnaten, nämlich die drei 
philippinischen Brüder, Joseph Wenzel, Emanuel und Johann 
Anton auf ihre Ansprüche an das ostfriesische Capital zu Gunsten 
der Primogenitur verzichtet, ausdrücklich aus dem Motiv, damit 
der Fürst Joseph in den Anforderungen an das Haus Ostfries- 
land freie Hand habe. Er versprach ihnen dafür die jährliche 
Summe von 12,000 Gulden, und nach dem Tode des Fürsten 
Hartmann weiter 4000 Gulden '). 
Die Commission des Reichshofraths, bestehend aus dem 
Grafen Karl Friedrich von Schimborn, Coadjutor des Bisthums 
Bamberg, und dem Vicekanzler Grafen Georg Christoph von 
Styrgk, begann ihre Thätigkeit und führte endlich einen Ver 
gleich herbei, dessen Bestimmungen allerdings anders lauteten, 
als sie von Ostfriesland und Liechtenstein in ihrem Präliminar 
vertrag beabsichtigt gewesen. Der Vergleich, welcher die kaiserliche 
Bestätigung erhielt, wurde am 28. Januar 1726 J ) einerseits 
von den Fürsten Joseph, Joseph Wenzel, Emanuel und Hart 
mann von Liechtenstein unterzeichnet, andererseits von der Gräfin 
Maria Ernestine Franziska von Kaunitz, gcbornen Gräfin von 
Ostfriesland, und ihrem Gemahl Maximilian Ulrich von Kaunitz, 
damals Landeshauptmann in Mähren. Unter den unterschriebenen 
Zeugen befindet sich auch der Prinz Eugen von Savoyen. Die 
kaiserliche Bestätigung datirt vom 22. Februar 1727. 
Dieser Vergleich, obwohl von Ostfriesland nicht anerkannt, 
wurde später, nach dem Erlöschen des ostfriesischen Fürstenhauses 
im Mannsstamme mit Karl Edgard, noch einmal bestätigt und 
mit Zusätzen, welche eine Theilung der drei Herrschaften Esens, 
Stetesdorf und Wittmund oder des Harlinger Landes betrafen. 
Es geschah am 20. Juli 1744 durch den jungen Fürsten Johann 
Karl von Liechtenstein unter Mitbestätigung von Joseph Wenzel 
und Emanuel»). Das Haus Ostfriesland war noch vorher in 
1) L. 194. 
2) L. 211. 
3 ) L. 220.
	        

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