Volltext: Die Hexe vom Triesnerberg

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gelassen hätte; im Gegenteil, auch damals herrschte bei 
den Gerichtspersonen ein hoher, heiliger Grnst in ihrem 
wichtigen Amte, selten nur ließen sie sich durch fana 
tische Voreingenommenheit in ihrem Urteil beeinflussen. 
Auch damals fanden peinlich genaue, gewissenhafte 
Untersuchungen statt, und man war im Verurteilen der 
Angeklagten äußerst vorsichtig und zurückhaltend. In 
diesem Hexenprozeß hatten die hohen Gerichtsherren, 
unterstützt durch den übereifrigen Landammann von 
Vaduz, dem auch die Gemeinde am Triesnerberg unter 
stellt war, ihr Möglichstes getan, um Alarheit zu 
schaffen. Das Leugnen des Mädchens, das selbst unter 
den gräßlichsten Folterqualen bei der Behauptung 
blieb, keine Hexe zu sein und niemals Hexerei getrieben 
zu haben, hatte sie einesteils irre gemacht; aber 
die Zeugenaussagen, die Schuldbeweise waren so er 
drückend, daß auch sie schließlich an die schuld der 
vermeintlichen Hexe glaubten. Vielleicht, so nahmen 
sie an, war gerade die Standhaftigkeit des Mädchens 
ein Beweis dafür, daß sie mit dem Satan im Bunde 
stehe, der ihr durch seine ungeheure Macht die Dualen 
der Folter erträglich machte. Mar es sonst denkbar, 
daß ein solch zartes, schmächtiges Mädchen die Araft 
hatte, im Anblick der gräßlichen Marterwerkzeuge 
standhaft seine Unschuld zu beteuern; daß es die 
größten Dualen ergeben ertrug, wo es sich durch das 
Bekennen der Schuld doch leicht hätte davon befreien
	        

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