Volltext: Geschichte des Gebietes des heutigen Fürstentums Liechtenstein, für Schule und Haus

— 45 — 
schiedenheit seines religiösen Bekenntnisses entfremdete,ihm die Ge- 
müter bei Geistlichkeit und Volk. Überdies beseitigte er die Jahr 
hunderte alte Gerichtsordnung und das Landammannamt und setzte 
statt dessen in jeder Gemeinde einen Schulthaiß, vier Richter und 
einen Amtschreiber ein. 
Die Gemeinden hatten nach und nach gewisse Strecken Landes 
besonders am Rheine den Grafen abgekauft und urbar gemacht. Da 
von bezog die Geistlichkeit den Zehnten. Harprecht forderte nun das 
urbar gemachte Land „Neugereut" genannt, für die neue Herrschaft 
zurück, ebenso den Zehnten. Die von den Gemeinden gemachten An 
käufe an Land von den hohenemsifchen Grafen wurden nämlich von 
der neuen Verwaltung deshalb als ungültig erklärt, weil damals das 
Land unter kaiserlicher Verwaltung stand. Infolge dessen entspann 
sich ein langer, erbitterter Streit zwischen Gemeinden, Geistlichkeit 
und herrschaftlicher Verwaltung, bis auf Bitten des Bischofs von 
Chur und des Abtes von St. Gallen, der Kaiser den Fürstbischof 
von Konstanz zur Untersuchung dieser beklagenswerten Streitigkeiten 
bestellte. Dieser vermittelte den Frieden. Die beteiligten Gemeinden 
verglichen sich mit der Herrschaft, die Geistlichkeit erhielt den halben 
Neugereutzehntcn und der Kaiser entschied: ums vor dem Jahre 1699 
von den hohenemsifchen Grasen gekauft worden sei, solle im Besitze 
der Käufer bleiben, das später gekaufte Land aber der Herrschaft gegen 
Rückzahlung der Kaussumme abgetreten werden. 
Mitten in diesen Wirren starb Fürst Anton Florian am 
11. Jänner 1721. Ihm folgte sein Sohn Josef Johann Adam. 
Er bekleidete hohe Ehrenstellen bei Kaiser Kckrl VI., welcher das Recht, 
Sitze und Stimme im Rate der deutschen Fürsten fortzuführen, auf 
ihn und alle seine männlichen Erben und Nachkommen in der Pri 
mogenitur ausdehnte. 
Vertrauensvoll wandte sich die Landschaft um Erhaltung der 
alten Verfassung und Erleichterung der Militärlasten, die ihren Wohl 
stand untergruben, an den Landessürsten. Aber Fürst Josef Johann 
Adam starb den 17. Dez. 1732 und ihm folgte der schon früher er 
wähnte Fürst Josef Wenzel (Wenzeslaus) in der Regierung. An 
ihn wandte sich die Landschaft und erhielt von ihm im Jahre 1733 
eine Urkunde, in welcher die alte Verfassung im Wesentlichen be 
stätiget wurde. 
Nun hätte das neue Fürstentum uuter der Fürsorge seiner
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.