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schiedenheit seines religiösen Bekenntnisses entfremdete,ihm die Ge-
müter bei Geistlichkeit und Volk. Überdies beseitigte er die Jahr
hunderte alte Gerichtsordnung und das Landammannamt und setzte
statt dessen in jeder Gemeinde einen Schulthaiß, vier Richter und
einen Amtschreiber ein.
Die Gemeinden hatten nach und nach gewisse Strecken Landes
besonders am Rheine den Grafen abgekauft und urbar gemacht. Da
von bezog die Geistlichkeit den Zehnten. Harprecht forderte nun das
urbar gemachte Land „Neugereut" genannt, für die neue Herrschaft
zurück, ebenso den Zehnten. Die von den Gemeinden gemachten An
käufe an Land von den hohenemsifchen Grafen wurden nämlich von
der neuen Verwaltung deshalb als ungültig erklärt, weil damals das
Land unter kaiserlicher Verwaltung stand. Infolge dessen entspann
sich ein langer, erbitterter Streit zwischen Gemeinden, Geistlichkeit
und herrschaftlicher Verwaltung, bis auf Bitten des Bischofs von
Chur und des Abtes von St. Gallen, der Kaiser den Fürstbischof
von Konstanz zur Untersuchung dieser beklagenswerten Streitigkeiten
bestellte. Dieser vermittelte den Frieden. Die beteiligten Gemeinden
verglichen sich mit der Herrschaft, die Geistlichkeit erhielt den halben
Neugereutzehntcn und der Kaiser entschied: ums vor dem Jahre 1699
von den hohenemsifchen Grasen gekauft worden sei, solle im Besitze
der Käufer bleiben, das später gekaufte Land aber der Herrschaft gegen
Rückzahlung der Kaussumme abgetreten werden.
Mitten in diesen Wirren starb Fürst Anton Florian am
11. Jänner 1721. Ihm folgte sein Sohn Josef Johann Adam.
Er bekleidete hohe Ehrenstellen bei Kaiser Kckrl VI., welcher das Recht,
Sitze und Stimme im Rate der deutschen Fürsten fortzuführen, auf
ihn und alle seine männlichen Erben und Nachkommen in der Pri
mogenitur ausdehnte.
Vertrauensvoll wandte sich die Landschaft um Erhaltung der
alten Verfassung und Erleichterung der Militärlasten, die ihren Wohl
stand untergruben, an den Landessürsten. Aber Fürst Josef Johann
Adam starb den 17. Dez. 1732 und ihm folgte der schon früher er
wähnte Fürst Josef Wenzel (Wenzeslaus) in der Regierung. An
ihn wandte sich die Landschaft und erhielt von ihm im Jahre 1733
eine Urkunde, in welcher die alte Verfassung im Wesentlichen be
stätiget wurde.
Nun hätte das neue Fürstentum uuter der Fürsorge seiner