Volltext: Geschichte des Gebietes des heutigen Fürstentums Liechtenstein, für Schule und Haus

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vorerst die Hauptleute und Fähndriche ihre bisherigen.Fahnen und 
erhielten dafür andere mit dem Wappen und den Farben der neuen 
Herren geschmückt. Als sie mit klingendem spiele zu ihrer Mann 
schaft zurückkehrten, wurden sie mit einer Gewehrsalve empfangen und 
das grobe Geschütz aus dem Schlosse erwiederte. 
Nach der Übergabe des Archivs und der Schlüssel bewegte sich 
der Zug aus dem Schlosse aus den Platz, wo das Volk versammelt 
war, voran die beiden Landweibcl von Vaduz und Schcllenberg in 
ihrer Amtstracht, die Landammänner und Gerichtsleute in ihren 
Mänteln, die Geistlichkeit, der Landvogt, der fürstliche Kommissär 
Harprecht mit den Beamten. Die Übergabshandlung eröffnete der 
Landvogt mit einem Vortrag, worin er ausführlich dem Volke von 
dem Tanschvertrage, der zwischen den Fürsten Josef Wenzel und Anton 
Florian mit Genehmigung des Kaisers geschlossen worden, Kenntnis 
gab, es aufforderte, die neue Herrschaft, welche nicht nur seine alten 
wohlhergebrachten Privilegien bestätigen, sondern es auch der längst 
ersehnten Wohlfahrt entgegen führen werde, bereitwillig anzuerkennen. 
Hiezu wünschte er Allen von Herzen Glück. 
Der fürstliche Kommissär ergriff hieraus das Wort. Die Reichs- 
Herrschaften Vaduz und Schellenberg, sagte er, seien zu einem Pri 
mogenitur Stammgut des höchfürstlichen Hauses Liechtenstein geinacht 
worden und würden von nun an nicht mehr von demselben getrennt 
werden. Der neue Landesherr werde dieselben nach äußerstem Ver 
mögen schützen und schirmen, sie bei ihren alten wohlhergebrachten guten 
Sitten, Gewohnheiten, Rechten und Gerechtigkeiten, Urbarien und 
anderen Freiheiten erhalten. Dagegen hätten sie ihm Treue und Ge 
horsam zu geloben und die Huldigung zu leisten. 
Nachdem sodann der Huldignngseid öffentlich verlesen war, 
erhob sich der greise Alt-Landammann Basil Hopp von Balzers, 
welchen beide Landschaften zu ihrem Sprecher für diesen Tag gewählt 
hatten, und führte aus, die Landschaften hegten die Zuversicht, daß 
der eben vorgelesene Tanschvertrag mit Vorbehalt ihres alten Her 
kommens und ihrer alten Rechte und Privilegien abgeschlossen worden 
sei, und erwarten, daß die alte Gerichtsordnung nicht abgethan werde, 
die freie Wahl des Landammannes, sowie die der Gcrichtsleute und 
der Geschworenen, ferner die Besteuerung und die anderen Gemeinde 
rechte wie bisher den Gemeinden verbleibe und daß die Rechte des 
Landammannes und der Geschworenen nicht beeinträchtiget werden.
	        

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