Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein im Wandel der Zeit und im Zeichen seiner Souveränität

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keit zu vermitteln und zwischen hüben und 
drüben ein gutes Einvernehmen zu erhalten. 
Den Ausgangspunkt zu den heutigen Ufer 
schutzbauten bilden die Rheinverträge mit 
der Schweiz aus den Jahren 1837, 1839 und 
1847. Damals wurden für die Wuhre und 
die Binnendämme dieUferlinien und die Ab 
stände festgesetzt, das Gebietseigentum der 
Wuhrgemeinden geregelt und die Landes 
grenze in der Mitte der beiden Uferlinien 
festgelegt. Die anfänglich erstellten Wuhre 
wurden vom Hochwasser überströmt. Das 
Wasser verteilte sich zwischen Wuhr und 
Binnendamm und verlor dadurch die rei 
ßende Gewalt. In den siebziger Jahren wur 
den auf der Schweizer Seite mit großer Hast 
und bedeutenden Geldmitteln Hochwuhre 
gebaut und damit das vertraglich vorgese 
hene Doppelprofil (Wuhr, Binnendamm) 
verlassen. Die Proteste unsererseits waren 
ohne Wirkung. Die Gefahr der einseitigen 
Ablenkung der Hochwasser zwang auch uns, 
zum Hochwuhrbau überzugehen. Den Wuhr 
gemeinden wie dem Lande fehlten aller 
dings die Mittel, um mit der Schweizer Seite 
gleichen Schritt halten zu können. Unsere 
Hochwuhre entstanden nur langsam und die 
Binnendämme mußten noch jahrzehntelang 
unterhalten werden. Dieses langsame Vor 
gehen hatte allerdings den Vorteil einer 
kräftigen, bis 2 m starken Hinterlandung, 
was für die Hochwuhre eine beträchtliche 
Fundamentstärkung zur Folge hatte. Trotz 
der Einengung des Rheinstromes durch die 
Hochwuhre nahm und nimmt die Geschiebe 
ablagerung und damit die Sohlenerhöhung 
ihren Fortgang. Die beidseitigen Wuhr- 
erhöhungen kamen oftmals einem Wett 
rennen gleich, in dem unser Land als der 
schwächere Teil immer etwas unterliegen 
mußte. Die Wuhrkrone liegt heute 4—7 m 
über dem angrenzenden Talboden. Die 
Wuhrhöhe hat damit die obere Grenze er 
reicht. 
In den Jahren 1948, 1951 und 1954 sind 
mit der Schweiz neue Rheinbauverträge ab 
geschlossen worden. In diesen Übereinkom 
men wurde die beidseitige Kronenhöhe 
durchgehend fixiert und ein gemeinsames 
Studium und Vorgehen in allen Rheinfragen 
beschlossen. Der Rheingefahr soll nun nicht 
mehr mit Dammerhöhungen, sondern mit 
der Entnahme von Schotter und Kies entge 
gengetreten werden. 1954 wurde eine Kies 
lieferantenfirma in Zürich verpflichtet, wäh 
rend 20 Jahren jährlich 120000 m 3 Kies 
dem Rheinbette zu entnehmen. An die be 
rechneten Kosten von 1963000 Franken 
zahlt unser Land eine einmalige Pauschale 
von 200000 Franken. 
Mit dem Wachsen der Hochwuhre wurde 
die Einmündung der Binnengewässer in den 
Rhein immer schwieriger. Die vorhandenen 
Dammlücken hatten bei Hochwasser gefähr 
liche Rückstauungen zur Folge. Um die 
Wuhre durchgehend zu schließen und der 
immer mehr um sich greifenden Versump 
fung entgegenzuwirken, wurde 1889 erst 
mals der Bau eines Binnenkanals projektiert, 
der alle Gewässer übernehmen und diese bei 
Bangs in die 111 leiten sollte. Dieser Plan 
scheiterte am Widerstand Österreichs. Der 
Gedanke an einen Binnenkanal blieb aber 
immer wach und in den folgenden Jahren 
tauchte eine Reihe von Projekten auf. In 
den Jahren 1931—1943 wurde dann mit
	        

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