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keit zu vermitteln und zwischen hüben und
drüben ein gutes Einvernehmen zu erhalten.
Den Ausgangspunkt zu den heutigen Ufer
schutzbauten bilden die Rheinverträge mit
der Schweiz aus den Jahren 1837, 1839 und
1847. Damals wurden für die Wuhre und
die Binnendämme dieUferlinien und die Ab
stände festgesetzt, das Gebietseigentum der
Wuhrgemeinden geregelt und die Landes
grenze in der Mitte der beiden Uferlinien
festgelegt. Die anfänglich erstellten Wuhre
wurden vom Hochwasser überströmt. Das
Wasser verteilte sich zwischen Wuhr und
Binnendamm und verlor dadurch die rei
ßende Gewalt. In den siebziger Jahren wur
den auf der Schweizer Seite mit großer Hast
und bedeutenden Geldmitteln Hochwuhre
gebaut und damit das vertraglich vorgese
hene Doppelprofil (Wuhr, Binnendamm)
verlassen. Die Proteste unsererseits waren
ohne Wirkung. Die Gefahr der einseitigen
Ablenkung der Hochwasser zwang auch uns,
zum Hochwuhrbau überzugehen. Den Wuhr
gemeinden wie dem Lande fehlten aller
dings die Mittel, um mit der Schweizer Seite
gleichen Schritt halten zu können. Unsere
Hochwuhre entstanden nur langsam und die
Binnendämme mußten noch jahrzehntelang
unterhalten werden. Dieses langsame Vor
gehen hatte allerdings den Vorteil einer
kräftigen, bis 2 m starken Hinterlandung,
was für die Hochwuhre eine beträchtliche
Fundamentstärkung zur Folge hatte. Trotz
der Einengung des Rheinstromes durch die
Hochwuhre nahm und nimmt die Geschiebe
ablagerung und damit die Sohlenerhöhung
ihren Fortgang. Die beidseitigen Wuhr-
erhöhungen kamen oftmals einem Wett
rennen gleich, in dem unser Land als der
schwächere Teil immer etwas unterliegen
mußte. Die Wuhrkrone liegt heute 4—7 m
über dem angrenzenden Talboden. Die
Wuhrhöhe hat damit die obere Grenze er
reicht.
In den Jahren 1948, 1951 und 1954 sind
mit der Schweiz neue Rheinbauverträge ab
geschlossen worden. In diesen Übereinkom
men wurde die beidseitige Kronenhöhe
durchgehend fixiert und ein gemeinsames
Studium und Vorgehen in allen Rheinfragen
beschlossen. Der Rheingefahr soll nun nicht
mehr mit Dammerhöhungen, sondern mit
der Entnahme von Schotter und Kies entge
gengetreten werden. 1954 wurde eine Kies
lieferantenfirma in Zürich verpflichtet, wäh
rend 20 Jahren jährlich 120000 m 3 Kies
dem Rheinbette zu entnehmen. An die be
rechneten Kosten von 1963000 Franken
zahlt unser Land eine einmalige Pauschale
von 200000 Franken.
Mit dem Wachsen der Hochwuhre wurde
die Einmündung der Binnengewässer in den
Rhein immer schwieriger. Die vorhandenen
Dammlücken hatten bei Hochwasser gefähr
liche Rückstauungen zur Folge. Um die
Wuhre durchgehend zu schließen und der
immer mehr um sich greifenden Versump
fung entgegenzuwirken, wurde 1889 erst
mals der Bau eines Binnenkanals projektiert,
der alle Gewässer übernehmen und diese bei
Bangs in die 111 leiten sollte. Dieser Plan
scheiterte am Widerstand Österreichs. Der
Gedanke an einen Binnenkanal blieb aber
immer wach und in den folgenden Jahren
tauchte eine Reihe von Projekten auf. In
den Jahren 1931—1943 wurde dann mit