Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein im Wandel der Zeit und im Zeichen seiner Souveränität

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verein beitreten. Liechtenstein war daher 
wirtschaftlich sehr eingeengt und so wurde 
im Revolutionsjahr 1848 in einem Schreiben 
an den Fürsten die Aufhebung der Zoll 
schranken gegen alle deutschen Bundesstaa 
ten gewünscht. Diesem Wunsche wurde in 
soweit entsprochen, als im Jahre 1852 der 
Zolleinigungsvertrag mit Österreich in Kraft 
trat, ein Vertrag, der auch fortgesetzt wur 
de, als der Deutsche Bund 1866 in Brüche 
ging. Erst 1918 wurde das für Liechtenstein 
sich sehr gut auswirkende Vertragsverhältnis 
nicht mehr fortgesetzt. Es wäre falsch und 
ungerecht, diesen Vertrag nur nach der End 
phase, also den Kriegsjahren 1914/18 zu be 
urteilen. Auch Österreich hat Liechtenstein 
während der ganzen Vertragsdauer zuvor 
kommend und mit einer gewissen Groß 
zügigkeit behandelt. 
Sofort nach Lösung des Vertragsverhältnis 
ses mit Österreich wurden die Verhandlun 
gen mit der Schweizerischen Eidgenossen 
schaft wegen Abschluß eines ähnlichen Zoll 
anschlußvertrages angebahnt, die dann 1923 
positiv abgeschlossen werden konnten. Seit 
her steht Liechtenstein mit dem westlichen 
Nachbarn in glücklicher wirtschaftlicher Ver 
bindung. Selbstverständlich bleibt es bei 
einem Zollvertrag nicht bei nur wirtschaft 
lichen Wechselbeziehungen, sondern die An 
bahnung und Vertiefung der kulturellen und 
freundschaftlichen Beziehungen gehen Hand 
in Hand und werden beidseitig nach Kräften 
gefördert. 
Daß Liechtenstein seine staatliche Selbstän 
digkeit erhalten konnte, verdanken wir vor 
ab der göttlichen Vorsehung, dann dem gro 
ßen Ansehen und dem zielbewußten Wirken 
unserer Fürsten und zu einem wesentlichen 
Teile aber auch unseren beiden Nachbar 
staaten. Hätten diese unser Land ihrem 
Staatsgebiete je einverleiben wollen, so hät 
ten sich ihnen im Verlaufe der Jahrhunderte 
sicher einige Gelegenheiten dazu geboten. 
Aber nichts dergleichen geschah; im Gegen 
teil, durch Abschluß von Zollanschlußver 
trägen ermöglichten sie uns, die Schwierig 
keiten, die uns in wirtschaftlichen Belangen 
infolge unserer Kleinheit erwuchsen, zu 
überwinden. 
Für das gute und vertrauensvolle Verhält 
nis unter uns Nachbarn ist wohl folgende 
Tatsache charakteristisch: Im Verlaufe der 
langen Dauer des Zollvertrags mit Öster 
reich wurde die Staatsgrenze im Gebiete der 
Alpe Sareis und seit 1924 der Grenzzug 
gegen die Schweiz in der Gegend von 
St. Katharinabrunnen—Würznerhorn recht 
unsicher und unklar. Die Gefahr daß kleine 
Grenzsteine bei unbewachten Grenzen ver 
loren gehen, besteht überall dort, wo die 
Staatsgrenze nicht in der Natur vorgezeich 
net und nicht auch zugleich Eigentumsgrenze 
ist. Weder Liechtenstein noch die Nachbar 
staaten kümmerten sich jahrzehntelang um 
die Grenzmarken und den Grenzverlauf. Im 
Zuge der Neuvermessung des Landes wur 
den nun die gesamten Landesgrenzen von 
gemischten Grenzkommissionen begangen 
und dann neuzeitlich vermarkt und einge 
messen. Bei dieser Gelegenheit wurde auf 
dem Naafkopf, dem gemeinsamen Grenz 
punkt Liechtenstein/Schweiz/Österreich ein 
imposantes Grenzmonument errichtet. Am 
17. August 1951 wurde dieses Grenzmal von 
der liechtensteinischen Delegation, welcher
	        

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