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verein beitreten. Liechtenstein war daher
wirtschaftlich sehr eingeengt und so wurde
im Revolutionsjahr 1848 in einem Schreiben
an den Fürsten die Aufhebung der Zoll
schranken gegen alle deutschen Bundesstaa
ten gewünscht. Diesem Wunsche wurde in
soweit entsprochen, als im Jahre 1852 der
Zolleinigungsvertrag mit Österreich in Kraft
trat, ein Vertrag, der auch fortgesetzt wur
de, als der Deutsche Bund 1866 in Brüche
ging. Erst 1918 wurde das für Liechtenstein
sich sehr gut auswirkende Vertragsverhältnis
nicht mehr fortgesetzt. Es wäre falsch und
ungerecht, diesen Vertrag nur nach der End
phase, also den Kriegsjahren 1914/18 zu be
urteilen. Auch Österreich hat Liechtenstein
während der ganzen Vertragsdauer zuvor
kommend und mit einer gewissen Groß
zügigkeit behandelt.
Sofort nach Lösung des Vertragsverhältnis
ses mit Österreich wurden die Verhandlun
gen mit der Schweizerischen Eidgenossen
schaft wegen Abschluß eines ähnlichen Zoll
anschlußvertrages angebahnt, die dann 1923
positiv abgeschlossen werden konnten. Seit
her steht Liechtenstein mit dem westlichen
Nachbarn in glücklicher wirtschaftlicher Ver
bindung. Selbstverständlich bleibt es bei
einem Zollvertrag nicht bei nur wirtschaft
lichen Wechselbeziehungen, sondern die An
bahnung und Vertiefung der kulturellen und
freundschaftlichen Beziehungen gehen Hand
in Hand und werden beidseitig nach Kräften
gefördert.
Daß Liechtenstein seine staatliche Selbstän
digkeit erhalten konnte, verdanken wir vor
ab der göttlichen Vorsehung, dann dem gro
ßen Ansehen und dem zielbewußten Wirken
unserer Fürsten und zu einem wesentlichen
Teile aber auch unseren beiden Nachbar
staaten. Hätten diese unser Land ihrem
Staatsgebiete je einverleiben wollen, so hät
ten sich ihnen im Verlaufe der Jahrhunderte
sicher einige Gelegenheiten dazu geboten.
Aber nichts dergleichen geschah; im Gegen
teil, durch Abschluß von Zollanschlußver
trägen ermöglichten sie uns, die Schwierig
keiten, die uns in wirtschaftlichen Belangen
infolge unserer Kleinheit erwuchsen, zu
überwinden.
Für das gute und vertrauensvolle Verhält
nis unter uns Nachbarn ist wohl folgende
Tatsache charakteristisch: Im Verlaufe der
langen Dauer des Zollvertrags mit Öster
reich wurde die Staatsgrenze im Gebiete der
Alpe Sareis und seit 1924 der Grenzzug
gegen die Schweiz in der Gegend von
St. Katharinabrunnen—Würznerhorn recht
unsicher und unklar. Die Gefahr daß kleine
Grenzsteine bei unbewachten Grenzen ver
loren gehen, besteht überall dort, wo die
Staatsgrenze nicht in der Natur vorgezeich
net und nicht auch zugleich Eigentumsgrenze
ist. Weder Liechtenstein noch die Nachbar
staaten kümmerten sich jahrzehntelang um
die Grenzmarken und den Grenzverlauf. Im
Zuge der Neuvermessung des Landes wur
den nun die gesamten Landesgrenzen von
gemischten Grenzkommissionen begangen
und dann neuzeitlich vermarkt und einge
messen. Bei dieser Gelegenheit wurde auf
dem Naafkopf, dem gemeinsamen Grenz
punkt Liechtenstein/Schweiz/Österreich ein
imposantes Grenzmonument errichtet. Am
17. August 1951 wurde dieses Grenzmal von
der liechtensteinischen Delegation, welcher