Volltext: Offizieller Reiseführer durch das Fürstentum Liechtenstein und nähere Umgebung

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Verfassung, Verwaltung 
wohltätiger Landesvater und hat das kleine, früher in den 
ärmlichsten Verhältnissen gestandene Land unter seiner Re- 
wiernngy und mit seiner Beihilie einen größeren Aufschwung 
genommen, als in hundert Jahren vorher. Am 11. Februar 1929 
verschied dieser edle Fürst, nachdem er volle 70 Jahre lang 
regierender Fürst war. 1932 wurde ihm in Schaan an der 
Kirche ein Denkmal gesetzt (siehe Seite 41). 
Der zur Zeit regierende Fürst Franz I. (Herzog von Troppau 
und Jägerndorf usw.) wurde am 28. August 1853 geboren. 
Ehrenmitglied der Akademie der Wissenschaften, Präsident 
der Kommission für neuere Geschichte Oesterreichs, ist er 
einer der regsten Förderer der geschichtswissenschaftlichen 
Bestrebungen in Oesterreich. Längere Zeit war er am russischen 
Hofe als österr.-ungar. Botschafter tätig. Der Fürst ist ver- 
mählt mit Baronin Else von Erös. 
Thronfolger ist Prinz Franz Josef, geboren am 16. August 
1906. 
Liechtenstein als Staat, 
Staatsrechtliche Stellung, Verfassung: Liechtenstein 
ist aus der ehemals reichsunmittelbaren Grafschaft Vaduz und 
der Herrschaft Schellenberg gebildet, wurde 1718 zum Reichs- 
fürstentum erhoben und kam 1806 zum Rheinbund. Nach Zer- 
fall des Rheinbundes schloß sich Liechtenstein dem Deutschen 
Bunde an. Seit 1818 landsständische Verfassung, seit 1862 kon- 
stitutionelle Monarchie. Neue Verfassung von 1921 (konstitu- 
tionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer 
Grundlage). Die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volke 
verankert. Die Thronfolge ist im Mannesstamm (Primogenitur) 
erblich. Der Fürst (Franz I, seit 12 Februar 1929) übt die ge- 
setzgebende (Gewalt mit dem Landtag (15 Mitglieder; allge- 
meines, gleiches und geheimes Wahlrecht aller über 21 Jahre 
alten in Liechtenstein wohnenden Liechtensteiner) aus. Der 
Landesausschuß (Landtagspräsident und 4 Abgeordnete) ver- 
tritt den Landtag nach dessen Vertagung oder Auflösung. 
Verwaltung: Die fürstliche Regierung in Vaduz besteht 
aus dem vom Fürsten auf Landtagsvorschlag auf 6 Jahre er- 
nannten Regierungschef, seinem Stellvertreter und 2 voın Land- 
tag auf 4 Jahre gewählten Regierungsräten und ebensovielen 
Stellvertretern. Das Land umfaßt die Herrschaften Vaduz (irü-
	        

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