Historische Funde, Fürstenhaus
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Historische Funde:
Funde aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit wurden insbe-
sondere gemacht.
in Balzers bzw. Gutenberg von der jüngeren Steinzeit,
Bronzezeit, Hallstatt- und La-Tene-Zeit und aus der Römerzeit:
in Triesen aus der Römerzeit;
in Vaduz aus der Bronzezeit;
in Schaan aus der Römer- und der Völkerwanderungszeit;
in Nendeln und Schaanwald aus der Römerzeit;
in Mauren, Gamprin und auf dem Rücken des Esch-
nerberges aus der Bronzezeit und den nachfolgenden
Perioden. (Die meisten Funde sind im Altertumsmuseum s. 5. 34.)
Fürstenhaus: Das liechtensteinische Fürstenhaus, von dem
das Land seinen Namen erhalten hat, gehört zu den ältesten
und ruhmvollsten Adelsgeschlechtern Europas. Seine Anfänge
verlieren sich in das Dunkel der Sage. Schon früh finden sich
2 Linien, deren ursprüngliche Abstammung nie genau er-
forscht werden konnte: Die österreichische Linie Liechtenstein-
Nikolsburg, deren Stammsitz das Schloß Liechtenstein bei Möd-
ling ist, und die steirische Linie Liechtenstein-Murau mit dem
Stammschlosse Liechtenstein bei Judenburg im Murtale. Der
letztgenannten Linie, die zu Beginn des 17. Jahrhunderts er-
losch, gehörte der berühmte Minnesänger Ulrich von Liechten-
stein (gest. 1275) an. Die österreichische Linie blüht im jetzigen
fürstlichen Hause weiter. Bereits unter den Babenbergern treten
die Liechtensteiner in der Geschichte auf: Heinrich I. von Liech-
tenstein, der Freund Friedrichs des Streitharen, besiegte 1245
die Preußen bei Thorn und im folgenden Jahre die Ungarn
unter Bela IV. an der Leitha; sein Sohn Heinrich II. kämpfte
in der Schlacht auf dem Marchfelde an der Seite Rudolfs von
Habsburg.
Georg Ill. von Liechtenstein, Domprobst zu St. Stefan und
Kanzler der Wiener Universität, später Bischof von Trient,
spielte infolge seiner Streitigkeiten mit Herzog Friedrich Ill.
von Tirol eine beachtenswerte Zeitrolle. Karl I. von Liechten-
stein, der in der bewegten Zeit vor dem Dreißigjährigen Kriege
als Obersthofmneister Kaiser Rudolis Il. und Landeshauptmann
von Mähren eine tiefgehende staatsmännische Tätigkeit ent-
faltete, erhielt von diesem einen mit vielfachen Privilegien aus-
gestatteten Palatinatsbrief, mit dem der Anspruch auf die
Erhebung in den erblichen Fürstenstand gegeben war, die auch
tatsächlich durch Kaiser Mathias im Jahre 1608 eriolsrte.