Geschichte
mannen das romanische Element zurück. Nach verschiedenem
Hin und Her kam Churrätien nach dem Untergang der Ostgoten
(536) an die fränkischen Könige und gehörte zu dem von Karl
dem Großen errichteten Herzogtum Schwaben und Rätien.
Als unter den Nachfolgern Karls die Grafschaften zur Ent-
wicklung und zu Macht gelangten, entstanden im Gebiete des
heutigen Fürstentums die Grafschaft Vaduz und die reichs-
unmittelbare Herrschaft Schellenberg, fünt Jahrhunderte hin-
durch von den berühmten Geschlechtern der Graien von
Montfort, der- Freiherren von Brandis, der Grafen von Sulz und
Hohenems beherrscht. Graf Hanibal Ill. von Hohenems ver-
kaufte 1699 an den Fürsten Hans Adam von Liechtenstein
zunächst die Herrschatt Schellenberg und 13 Jahre später die
Graischaft Vaduz. Fürst Hans Adam hatte sich bei dieser Er-
werbung von reichs”---ittelbarem Besitz von dem Wunsche
leiten lassen, Sitz ur“ Stimme auf der Fürstenbank des schwä-
bischen Kreises vr‘ * "nahme ins Reichsfürstenkollegium zu
erlangen.
Unter dem Fürsten Anton Florian wurden Vaduz und Schel-
lenberg zu einem Primogeniturstammgut erklärt und von Kaiser
Karl VI. durch das Palatinatsdiplom vom Jahre 1719 zum
reichsun=""telbaren Fürstentum Liechtenstein erhoben. Gegen
den Willen des Fürsten Johann I. zwang Napoleon das Land
zum Anschluß an den von ihm gegründeten Rheinbund:; aus
dem bisherigen Reichsverband losgelöst, wurde es ein souve-
räner Staat, Nach Zerfall. des Rheinbundes trat es dem deut-
schen Bunde bei und mußte als Mitglied des deutschen Bundes
ein Militärkontingent unterhalten, das aber im Jahre 1868 auf-
gelöst wurde. Seither ist das Land von jeder Militärlast frei und
seine Bevölkerung von der militärischen Dienstleistung enthoben.
Nach Auflösung des deutschen Bundes schloß sich das Für-
stentum keinem Staatenbunde mehr an; wohl aber stand es
durch Zoll-, Post- und anderweitige Staatsverträge in engen
Beziehungen zu Oesterreich, die nach Zerfall der öster-
reichischen Monarchie aufgelöst wurden, um mit dem schwei-
zerischen Nachbarstaate angeknüpft zu werden. Seit 1. Januar
1924 besteht auf Grund des Vertrages vom 29. Februar 1923
das Zollanschlußverhältnis mit der Schweiz, Ebenso geschieht
die diplomatische und konsularische Außenvertretung seit 1919
durch die Schweiz; auch hat das Land die Schweizer Franken-
währung übernommen, sowie Post, Telephon und Telegraph in
schweizerische Verwaltung gegeben, jedoch unter Beibehaltung
von eiyxenen Brieimarken.