Welche zentrale Bedeutung das Thema der vorläufigen Anwendung von
völkerrechtlichen Verträgen heute einnimmt, zeigt auch die Tatsache, dass die ILC
im Jahr 2012 in seiner 64. Sitzung entschieden hat, das Thema in ihr
Arbeitsprogramm aufzunehmen. Diese Entscheidung folgte auf eine Empfehlung der
„Working Group on the long-term programme of work". "9? Damit ist also ersichtlich,
welche Bedeutung diesem Thema mittlerweile weltweit beigemessen wird.??
Diese eingehenden und lánderübergreifenden Untersuchung zum Thema der
vorlaufigen Anwendung (Provisional application of treaties) durch die ILC wird in der
vorliegenden Arbeit ein zentrales Element darstellen. Weshalb hier immer wieder auf
diese Quelle Bezug zu nehmen sein wird. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist diese
umfangreiche Untersuchung durch den Special Rapporteur noch nicht
abgeschlossen. Weitere , Reports" sollten folgen.
4.2 Art. 25 WVK, Anwendungsgründe und Form der vorláufigen Anwendung
Dieses Kapitel behandelt vor allem die vorlàufige Anwendung in der kodifizierten
Form des Art. 25 der WVK und wie sich dieser gegenüber den anderen
Bestimmungen der WVK verhält. Die Gründe, die zur vorläufigen Anwendung Anlass
geben und in welcher Form diese abgeschlossen werden, sind ebenfalls Teil des
Folgenden.
4.2.1 Art. 25 der Wiener Vertragsrechtskonvention
Wie jede ernsthafte und nähere Untersuchung zum Thema der vorläufigen
Anwendung soll auch diese mit der Bestimmung des Art. 25 des Wiener
bei der vorläufigen Anwendung von CETA folgendermassen dar: „Ein Ratsbeschluss über die vorläufige
Anwendung des Abkommens würde bewirken, dass aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts
Teile von CETA schon vor Inkrafttreten des Abkommens in den Mitgliedstaaten anzuwenden sind. Dies kann
jedoch nur Teile betreffen, die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen. Eine vorläufige Anwendung der
mitgliedstaatlichen Teile von CETA vor Genehmigung durch das Parlament ist in Österreich aus
bundesverfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen“ (siehe dazu Parlamentskorrespondenz Nr. 692
(Österreich), Neues Rechtsgutachten zu CETA: Parlament muss Abschluss als gemischtes Abkommen
genehmigen in: https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2016/PK0692/, vom 17.6.2016, aufgerufen am
4.1.2017).
Siehe dazu Juan Manuel Gömez-Robledo (Special Rapporteur) in: First report on the provisional application
of treaties, Nr. A/CN.4/664, International Law Commission, Genf 2013, S. 2; und auch Giorgio Gaja in:
Recommendation oft he Working-Group on the long-term program of work, Annex C — Provisional application
of treaties, Nr. A/66/10, International Law Comission, Genf 2011, S. 330 — 334. Zur Entstehung des Art. 25
WVK gleich unten mehr.
Während der Zeit zwischen 1946 bis 2015 wurden bei den Vereinten Nationen 1'349 Verträge registriert, die
im Zusammenhang mit einer vorläufigen Anwendung standen. Siehe dazu Gömez-Robledo Juan Manuel
(Special Rapporteur) in: Fourth report on the provisional application of treaties, Nr. A/CN.4/699, International
Law Commission, Genf 2016, S. 23. Gemäss Art. 102 der Charta der Vereinten Nationen LGBI. 1990/65 ist
die UNO auch für die Registrierung all jener Verträge zuständig, die von ihren Mitgliedern nach dem
Inkrafttreten der Charta geschlossen wurde.
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