Volltext: Der Staatsvertrag in Liechtenstein und seine vorläufige Anwendung

Anhang II 
Vorläufige Anwendung von Staatsverträgen in Liechtenstein - Liste 
ausgewählter Praxisbeispielen 
Die folgende Liste soll anhand von ausgewählten Beispielen die Praxis im Umgang 
mit der vorläufigen Anwendung in Liechtenstein veranschaulichen (März 2017). 
  
Staatsvertrag 
LGBI. Nr. 
BuA Nr. 
  
Datum 
vorl. 
Anwendung 
Zustimmung 
LT 
  
Datum 
Inkrafttreten 
  
Rechtsgrundlage für 
vorlaufige 
Anwendung 
  
1. Vorläufige Anwend 
ung vor Zustimmung des LT zum Abkommen 
  
  
  
Schweizerischen 
Eidgenossenschaft über die 
  
  
Assozlierung der 
  
2011 Nr. 563) 
  
Vereinbarung zwischen der vorl. Anwen. | Inkrafttreten vorl. Anwendung durch 
Regierung des Fürstentums Rahmenvertrag (LGBl. 
Liechtenstein und dem 12.12.2008 19.12.2011 2009/217) vereinbart. 
Schweizerischen Bundesrat . . 
- . Lo qr . siehe Art. 22 im 
über die polizeiliche Zustim. LT Rahmenvertrag (unten) 
Zusammenarbeit im 
Grenzraum 25.06.2009 
LGBI. Nr. 2009/218 
BuA Nr. 36/2009 
Rahmenvertrag zwischen dem | vorl. Anwen. | Inkrafttreten teilweise vorl. 
Fürstentum Liechtenstein und Anwendung im 
der schweizerischen 12.12.2008 19.12.2011 Abkommen selbst 
Eidgenossenschaft über die (LGBI. 2009/217) 
Zusammenarbeit im Bereich Zustim. LT. vorgesehen. 
des Visumverfahrens, der ; 
Einreise und des Aufenthalts | 25.06.2009 siehe Art. 22 
sowie über die polizeiliche 
Zusammenarbeit im 
Grenzraum 
LGBI. Nr. 2009/217 
BuA Nr. 36/2009 
Protokoll zwischen dem vorl. Anwen. | Inkrafttreten teilweise vorl. 
Fürstentum Liechtenstein, der Anwendung im 
EU, der EG und der 28.02.2008 07.04.2011 (in | Abkommen 
Schweizerischen vorgesehen 
Eidgenossenschaft über den Zustim. LT Kraft gesetzt 
Ne ; siehe Art. 9 
Beitritt des Fürstentums per 
Liechtenstein zu dem 27.06.2008 
Abkommen zwischen der EU, 19.12.2011 
der EG und der durch LGBl. 
  
XXXVI 
 
	        

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