Volltext: Der Staatsvertrag in Liechtenstein und seine vorläufige Anwendung

  
der Inhalt des Vertrages mit oder ohne ausdrückliche 
Vertragsvorlage, [...] zum Befehl erhoben werden und es 
kann schliesslich eine Ermächtigung von Seiten des 
Parlaments an den Monarchen ergehen zum Erlass der 
in dem Staatsvertrag enthaltenen Rechtsvorschriften.“ 
  
  
  
  
  
  
Thürer, Liechtenstein und die | „Nach ungeschriebenem Verfassungsrecht bekennt sich | 1998 
Daniel Völkerrechtsordnung; | Liechtenstein zum Adoptions - oder 
in: Archiv des Inkorporationssystem. [..] Darüber hinaus steht 
Vólkerrechts, Bd. 36, Liechtenstein auch in Bezug auf die vólkerrechtliche 
Heft 2, 1998, S. 109 Quelle des internationalen Vertragsrechts auf dem 
Boden der Adoptions- oder Inkorporationslehre. Es folgt 
insofern | dem  ,monistischen"^ Modell, wonach 
Völkerrecht und Landesrecht Teile eines einheitlichen 
Regelungssystems sind, während diejenigen Staat, die 
sich zur Transformationstheorie- oder Vollzugstheorie 
bekennen, vom ,dualistischen" Modell einer 
grundsätzlichen Trennung von Völkerrecht und 
Landesrecht ausgehen.“ 
Treaty making power | „...insbesondere nach der Überlegung, dass das | 1990 
im Fürstentum Staatsvertragsrecht nach liechtensteinischer Praxis im 
Liechtenstein in: LJZ | Sinne des Adoptionsprinzips automatisch auch 
4/90, S.141 landesrechtliche Wirkung erlangt." 
Vogt, Willkürverbot als „Neben dem Grundsatz der automatischen | 2008 
Hugo ungeschriebenes Inkorporation des Vólkerrechts, den die herrschende 
  
Grundrecht in: LPS, 
2008, Bd. 44, S. 333 
  
Lehre schon lange als einen ungeschriebenen 
Verfassungsgrundsatz ansieht (FN 73) wird das 
ungeschriebene Verfassungsrecht auch unter dem 
Begriff der 
diskutiert." 
verfassungsrechtlichen  Strukturprinzipien 
In Fussnote 73: „Vgl. dazu Batliner, Rechtsordnung, S. 
145 ff.; Batliner, Schichten, S. 296 und S. 298; Kley, 
Grundriss, S. 52 und S. 69 mit Nachweisen zur 
  
  
XXIX 
 
	        

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