der Inhalt des Vertrages mit oder ohne ausdrückliche
Vertragsvorlage, [...] zum Befehl erhoben werden und es
kann schliesslich eine Ermächtigung von Seiten des
Parlaments an den Monarchen ergehen zum Erlass der
in dem Staatsvertrag enthaltenen Rechtsvorschriften.“
Thürer, Liechtenstein und die | „Nach ungeschriebenem Verfassungsrecht bekennt sich | 1998
Daniel Völkerrechtsordnung; | Liechtenstein zum Adoptions - oder
in: Archiv des Inkorporationssystem. [..] Darüber hinaus steht
Vólkerrechts, Bd. 36, Liechtenstein auch in Bezug auf die vólkerrechtliche
Heft 2, 1998, S. 109 Quelle des internationalen Vertragsrechts auf dem
Boden der Adoptions- oder Inkorporationslehre. Es folgt
insofern | dem ,monistischen"^ Modell, wonach
Völkerrecht und Landesrecht Teile eines einheitlichen
Regelungssystems sind, während diejenigen Staat, die
sich zur Transformationstheorie- oder Vollzugstheorie
bekennen, vom ,dualistischen" Modell einer
grundsätzlichen Trennung von Völkerrecht und
Landesrecht ausgehen.“
Treaty making power | „...insbesondere nach der Überlegung, dass das | 1990
im Fürstentum Staatsvertragsrecht nach liechtensteinischer Praxis im
Liechtenstein in: LJZ | Sinne des Adoptionsprinzips automatisch auch
4/90, S.141 landesrechtliche Wirkung erlangt."
Vogt, Willkürverbot als „Neben dem Grundsatz der automatischen | 2008
Hugo ungeschriebenes Inkorporation des Vólkerrechts, den die herrschende
Grundrecht in: LPS,
2008, Bd. 44, S. 333
Lehre schon lange als einen ungeschriebenen
Verfassungsgrundsatz ansieht (FN 73) wird das
ungeschriebene Verfassungsrecht auch unter dem
Begriff der
diskutiert."
verfassungsrechtlichen Strukturprinzipien
In Fussnote 73: „Vgl. dazu Batliner, Rechtsordnung, S.
145 ff.; Batliner, Schichten, S. 296 und S. 298; Kley,
Grundriss, S. 52 und S. 69 mit Nachweisen zur
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