Bauden | Individualrechtsschutz | ,Im übrigen hängt vieles davon ab, ob ein Staat der | 2002
bacher, | nach dem EWR- dualistischen oder der monistischen Konzeption
Carl Abkommen in: LJZ verpflichtet ist. [...] In Liechtenstein, das dem
09.2002, S. 63, Heft 3 | Monismus verpflichtet ist, ist das EWR-
Hauptabkommen mit den dazugehórenden Protokollen
und Anhángen mit der Ratifikation Teil der nationalen
Rechtsordnung geworden."
in Liechtensteiner «Aus EWR-rechtlicher Sicht ist insoweit entscheidend, | 2007
Vaterland vom 4. Okt. | dass das EWR-Hauptabkommen in Liechtenstein Teil
2007 S. 10; siehe des innerstaatlichen Rechts ist», erklärte Präsident
auch Urteil des EFTA | Baudenbacher. «Dazu bedurfte es infolge der
Gerichtshof E-01/07 Tatsache, dass die liechtensteinische Verfassung auf
vom 3. Okt. 2007 dem Monismus beruht, nicht einmal eines
besonderen Umsetzungsaktes. Die Rechtslage in den
dem Dualismus anhángenden EFTA Staaten Island und
Norwegen ist insoweit im Ergebnis identisch, auch wenn
dort ein besonderes Umsetzungsgesetz erforderlich
war».
Becker, | Zur innerstaatlichen Der Sinn und Zweck dieses Automatismus bestand | 1993
Stefan Geltung des im darin, das Inkrafttreten der in Liechtenstein....ohne
Fürstentum weiteres sicherzustellen, nämlich — wie es vom
Liechtenstein Staatsgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahre
aufgrund Vólkerrecht | 1947 zum Ausdruck gebracht worden ist — ohne weitere
anwendbaren Verfügung einer liechtensteinischen Behérde.* (StGH
ausländischen 30.1.1947)
Rechtsbestandes; in:
LJZ 3/93, S. 79
Das Verhältnis ,..dem Vólkervertragsrecht ist nur eine obligation | 2003
zwischen Vólkerrecht
und Landesrecht nach
Massgabe der Praxis
des
Staatsgerichtshofes
des Fürstentum
(précise) de résultat zu entnehmen. Wie sich ein
Vólkerrechtssubjekt an der Schnittstelle zwischen dem
Vólkervertrags- und dem Landesrecht einrichtet, ist - in
diesem Rahmen - seinem Ermessen überlassen." (S. 97)
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