Fragen zur Finanzierung der Kostgelder dominieren die Protokolleinträge des Gemeinderats in
Bezug auf das Armenhaus. Eine Frage, der sich auch das zugrunde liegende Armengesetz bis
ins Detail widmete. In diesem Sinne handeln zahlreiche Einträge von der Festsetzung der
Kostgeldbeiträge ® respektive deren Einforderung bei den jeweiligen Angehörigen.°? War
noch irgendein Vermögen vorhanden, sollte dieses eingebracht werden.” In diesem Sinne
hatte der Abgeordnete Gmelch Recht behalten, als er sich dahingehend äußerte, dass „man dem
Armen den Löffel voll Suppe vorrechnet, den man ihm reicht.“”' Die Gemeinde war zwar stets
bedacht die Kosten einzutreiben, nahm jedoch auch Rücksicht auf die weiteren Umstände,
wenn etwa das Kostgeld bei geringerem Vermögen ermäßigt, °”? nicht erhöht, ”* dieses
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nachgelassen ””* oder gar geschenkt wurde.
5.9.12 Befragung der Bürgerheiminsass_innen 1954 und 1968
Im Jahr 1968 wurde vom Fürsorgeamt ein Bericht über die Situation der alten Menschen in
Liechtenstein verfasst, um aufgrund ausführlicher Informationen Lösungen für das
Altersproblem im Liechtenstein zu finden. Hierzu werden in diesem zwei konkrete
Befragungen der Bürgerheiminsass_innen angeführt. Die erste Befragung fand im Zuge der
Bestrebungen zur Umgestaltung der Bürgerheime 1954 statt. Diese Umgestaltung scheiterte,
doch brachte sie erhebliche Renovationsarbeiten mit sich, wie wir im Kapitel zu den baulichen
Maßnahmen bereits sehen konnten.””®
Bevor Westmeyer, erster Leiter des Fürsorgeamtes, zur Präsentation der Ergebnisse der
Befragung gelangt, beschreibt er die Rahmenbedingungen der Bürgerheime Triesen, Vaduz,
Schaan, Eschen und Mauren. Dem Bürgerheim in Schaan war bekanntermaßen die
58 Festsetzung des Kostgeldes: GAS Gemeinderatsprotokoll 18. Oktober 1975,8. Juni 1908, 6. August 1919, 11.
Januar 1924 („Festsetzung des Kostgeldes für verschiedene Armenhausinsassen“) ‚ GAS Gemeinderatsprotokoll
27. September 1920, 31. Dezember 1938, 5. Februar 1939, 17. Januar 1948. GAS Gemeinderatsprotokoll 19.
November 1964.
%9 GAS Gemeinderatsprotokoll 24, November 1934, 16, Dezember 1934, 8. August 1937, 23. Juli 1939, 25. Juli
1940, 25. Juli 1940, 25. Januar 1941, 8. März 1941, 16. April 1941, 17. Mai 1941, 31. Mai 1941, 24. Oktober
1942. Die Eintreibung des Kostgeldes endete mit einem Vergleich zwischen der Gemeinde und dem Bruder der
im Armenhaus verstorbenen, um deren Kostgeld es sich handelte.
570 GAS Gemeinderatsprotokoll 19. Jänner 1889, „wenn er noch Vermögen hat, den Doktor Conta selbst
bezahlen.“
571 Landesverhandlungen, sechster Landtag. II. Sitzung, Vaduz, 8. Mai 1867. Liechtensteiner Landeszeitung vom
11. Mai 1867. S. 2.
372 GAS Gemeinderatsprotokoll 16. Juni 1911, 18. April 1912.
373 GAS Gemeinderatsprotokoll 22. Februar 1964.
57% GAS Gemeinderatsprotokoll 10. Februar 1926.
375 GAS Gemeinderatsprotokoll 8. September 1874.
576 Westmeyer, Die Situation der alten Menschen in Liechtenstein, 51.
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