Volltext: Das Schaaner Armenhaus

dieser wohl in eine Anstalt außerhalb des Landes gebracht worden, wie weitere Beispiele im 
Umgang mit auffälligen Personen zeigen.“!® 
5.9.6 Pensionäre und Altersschwache 
Nicht alle Insass_innen waren wegen Bedürftigkeit im Armenhaus untergebracht, wie schon in 
der Hausordnung und in den Verträgen mit den anderen Gemeinden erwähnt wurde, konnten 
auch Wohlhabende in die Anstalt zur Verpflegung aufgenommen werden. In diesem Fall 
wurden sogenannte Abnährungsverträge geschlossen. °!” In diesen Fällen garantierte die 
Gemeinde, die Person bis zum „Ableben zu ernähren, zu pflegen zu kleiden, ihr in 
Krankheitsfällen ärztliche Hilfe zukommen zu lassen und über ihr Ableben die Sterb- 
Beerdigungs & Bestattungskosten zu bezahlen.“ Im Gegenzug wurde alles „liegende und 
fahrende Vermögen“ der Armenanstalt überschrieben. Dies beinhaltete jedwede Grundstücke, 
Räumlichkeiten und deren Inventar. Verschiedene Leistungen der Anstalt wurden festgehalten, 
wie z.B. die Versorgung , mit dem nothigen Schnupftabak >?! oder der Zahlung einer 
monatlichen Rente. 
Ebenso gab es Personen, die sich im Armenhaus einmieteten und sich selbst verköstigten, später 
sogar ein Einzelzimmer nahmen.“* Als vorübergehende Lösung (bis eine andere Unterkunft 
gefunden wurde) geplant, stellte sie sich jedoch als eine mittelfristige heraus. Andere hingegen 
kamen nur zum Mittagessen in die Armenanstalt.”* 
  
58 GAS A 3/18: Schreiben vom Landgericht am 20. August 1901: In Armenanstalt Untergebrachter ist in 
abgeschlossener Verwahrung zu halten. 
319 GAS A 17/33/1 Abnährungs-Vertrag 25 Januar 1887. GAS Gemeinderatsprotokolle 14. April 1922, 22. 
Oktober 1922. 
320 GAS A 17/33/1 Abnihrungs-Vertrag 25 Januar 1887. 
321 GAS A 17/33/1 Abnihrungs-Vertrag 25 Januar 1887. 
322 GAS Gemeinderatsprotokoll 14. April 1922. L.W. hatte den Vertrag fiir sich und seine zwei „abnormale[...]“ 
Kinder abgeschlossen, welche nach dessen Ableben weiter in der Anstalt blieben. Hierzu wollte die Gemeinde 
noch Verhandlungen beziiglich des Sterbequartals mit der Bahnverwaltung fithren. GAS Gemeinderatsprotokoll 
11. Juli 1937. Zum Sterbequartal: ,,In der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Hinterbliebene wihrend des 
sogenannten Sterbequartals anstelle der Hinterblicbenenrente eine Rente in Hohe der Versichertenrente ohne 
KinderzuschuB}.“ Sterbequartal, Deutsches Rechts-Lexikon. Bd. 3, 516. Es ist anzunehmen, dass L.W. aufgrund 
der familiären Situation mit seinen beiden Kindern ins Armenhaus eingetreten ist und nicht aufgrund von 
Altersschwäche. 
323 Eine Insassin: GAS Gemeinderatsprotokolle 4. Mai 1946, 16. Mai 1946, 4. Oktober 1947, 18. Oktober 1947, 
15. Dezember 1947, 21. August 1948, 9. September 1948, 13. Januar 1939, 2. April 1949, 4. Juli 1949 und 4. Juli 
1953. 
324 GAS B238/71. Vermerk: 3 Kinder nur zum Mittagessen 
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