erstbegünstigte Gemeinde der dreien. Bei der Verwaltung, den Baumaßnahmen sowie der
Hausordnung hatten die „Partner“-Gemeinden keinen Einfluss zu nehmen. In den Verträgen
wurde ebenfalls festgehalten, dass, sollte eine Person die mit Vermögen in die Armenanstalt
eintritt und dieses eben dieser überlässt, stets Vorrang zu haben hat.*”” Weiters wurden keine
„tobsüchtige Irren“ aufgenommen, diese „müssen in Irrenanstalten untergebracht werden “*
Im Fall, dass ein Unterstützungsbedürftiger aus der jeweiligen Gemeinde arbeitsfähig ist, wird
dieser, „sowie die Einheimischen [Schaaner_innen] zur Arbeit verwendet““*®! Trifft dieses zu,
sollte dies bei der Bemessung des Kostgeldes berücksichtigt werden. Dementsprechend ist es
wenig verwunderlich, dass Vaduzer Bürger innen unter den von Außen kommenden am
stärksten in der Anstalt vertreten waren.**?
5.9.3 Kranke
483 zeigt, dass ein GroBteil der Insass_innen aus
Ein Blick auf die vorhandenen Kostgeldbücher
gesundheitlichen Gründen in die Anstalt aufgenommen wurde. In den meisten Fällen wurden
diese entweder als „krank“, „kränklich“ und „schwach“ vermerkt, oder es wurde gar nur auf
die besondere Verpflegung verwiesen, die der Doktor angeordnet hat. In bestimmten Fällen
wurde auch das konkrete Leiden eingetragen, wie Lungenerkrankung“**, Leiden an Lungen-
und Darmtuberkulose*® oder Gicht**®. Doch auch Taubstumme*®’, Stumme*®® und Blinde*®
fanden hier eine Unterkunft. Zu den Kranken gesellten sich Verwundete, die aufgrund eines
Unfalls für geraume Zeit zur Verpflegung ins Armenhaus genommen wurden, hierbei konnte
es sich auch nur um einen Aufenthalt von Stunden handeln. *° Ebenso fanden sich
479 GAS A 17/27: Vertrag zur Unterbringung in der Armenanstalt mit der Gemeinde Triesenberg. Abs. 2.
180 GAS A 17/27: Vertrag zur Unterbringung in der Armenanstalt mit der Gemeinde Triesenberg. Abs. 5.
BL GAS A 17/27: Vertrag zur Unterbringung in der Armenanstalt mit der Gemeinde Triesenberg. Abs. 6.
82 Von 183 Insass_innen waren 24 aus der Gemeinde Vaduz. Planken folgt mit 14 und Triesenberg mit 12. Doch
auch aus anderen Gemeinden fanden Bediirftige im Armenhaus Unterkunft: Schellenberg: 4, Gamprin, Eschen,
Nendeln und Balzers jeweils drei, gefolgt von Mauren mit zwei und Ruggell und Triesen mit jeweils einer Person.
Weitere 29 sind aus dem im weitesten Sinne benachbarten Ausland.
%3 Für die nun folgend angeführten Beispiele wird mit Eintragungen in den vier erhaltenen Kostbüchern gearbeitet.
Allgemein lässt die Datenlage eine detaillierte Auswertung der Aspekte wie Anzahl der Insassen und deren
Aufenthaltsdauer nur für spezifische Zeiträume zu. Nur vier Kostgeldbücher sind erhalten.
%4 Lunge: GAS B238/28, GAS B239a/70.
485 GAS B239a/62.
8 Gicht: GAS B239a/8.
487 GAS B238/50 (aus Vaduz).
488 GAS B238/2 (aus Vaduz) (1879-1886) GAS B239a/37.
489 GAS B239/85 (aus Schaan). Kein Austrittsdatum vermerkt, wohl in Anstalt gestorben.
490 GAS B238/70.
75