Die Ansuchen um Aufnahme ins Armenhaus wurden entweder von den Betroffenen“? selbst
gestellt, von deren Familienangehorigen*”® oder von der Gemeinde.*’* Dabei entschied jeweils
die Gemeinde wer aufgenommen wird.
Wie die Aufnahme, so wurde auch der Austritt durch den Gemeinderat bestimmt bzw.
genehmigt. Dieser „soll der Ordnung und dem Anstande gemäß stattfinden.“*’> Wünscht einE
Insass_in die Entlassung, hatte sich dieseR bei der Frau Mutter zu melden, welche dem
Armenpfleger Bericht erstattete und dabei ihr Wohlwollen oder ihre Bedenken äußerte. Gab es
keine Einwände von Seiten der Armenverwaltung, wurde der entsprechenden Person ein
Entlassungsschein ausgestellt.“ ”°
5.9.2 Arme und Kranke aus anderen Gemeinden
Das Armenhaus wurde eigentlich errichtet, um die Armen und Kranken der eigenen Gemeinde
aufzunehmen, dennoch wurden auch Unterstützungsbedürftige aus anderen Gemeinden
aufgenommen. Aus Ermangelung eigener Institutionen zur Unterbringung ihrer
unterstützungsbedürftigen Personen schlossen die Gemeinden Vaduz, Triesenberg und Planken
diesbezügliche Verträge mit der Armenanstalt zu Schaan.*”” Die Verträge lauteten bei allen
dreien gleich. Die Armenanstalt Schaan verpflichtet sich, sofern genügend Platz vorhanden
war, die unterstützungsbedürftigen Armen „zu ernähren, je nach Umständen zu verpflegen, zu
kleiden und in Krankheitsfällen ärztlich behandeln zu lassen.“*’® Dabei war Vaduz stets die
2 Aufgrund Eigeninitiative: GAS Gemeinderatsprotokoll 17. April 1918. (Eine ganze Familie, derzeit im
benachbarten Ausland), GAS Gemeinderatsprotokoll 11. September 1938 (Ansuchen einer Frau um Aufnahme ins
Bürgerheim mit Kindern, da der „Mann zu wenig für die Familie sorge.“ Davon sollte sie abgehalten werden und
andere Beihilfen geleistet werden.) GAS Gemeinderatsprotokoll 9. März 1940 (Aufnahme aufgrund von Alter, 63
Jahre alt). GAS Gemeinderatsprotokoll 2. April 1949 (Alleinstehende Witwe derzeit in Tschechoslowakei ersucht
um Aufnahme). GAS Gemeinderatsprotokoll18. Juni 1959 (ersucht um Aufnahme ins Bürgerheim als Pensionär,
hat dort ein Zimmer mit seinem Bruder zu teilen). GAS Gemeinderatsprotokoll 2. Mai 1963 (Ansuchen um als
Pensionär aufgenommen zu werden). GAS Gemeinderatsprotokoll 25. Oktober 1962.
73 Familienangehorige Fragen an: GAS Gemeinderatsprotokoll 24. Februar 1915 (Tochter fragt fiir ihre Mutter
an) GAS Gemeinderatsprotokoll 7. August 1924 (Eine andere Losung als die der Aufnahme ins Armenhaus wird
vorgezogen).
171 GAS Gemeinderatsprotokoll 16. November 1940 (Anfrage durch die Wohlfahrt fiir die Reichsdeutschen,
eigentlich nach Wien zuständig, lebt aber schon Jahrzehnte in Liechtenstein, wird aufgenommen, muss aber bei
Platzmangel weichen.) GAS A 17/23: Gesuch um Aufnahme in Krankenastalt Schaan wegen Typhus, Vaduz am
5. Juli 1881.
5 GAS A 17/10 Hausordnung für die Armenanstalt der Gemeinde Schaan. 832.
476 GAS A 17/10 Hausordnung fiir die Armenanstalt der Gemeinde Schaan. 832. Wie schon bei den Ansuchen gibt
es kaum Austritte, die in den Gemeinderatsprotokollen Niederschrift finden.
#7 Vaduz war die erste Gemeinde einen solchen Vertrag zu abzuschließen. Der Vertrag hielt vom 1. Mai 1879 und
mit dem 10. März 1891 gekündigt, da Vaduz nun eine eigene Anstalt errichtet. GAS A 17/28: Vertrag mit Vaduz
Unterbringung von Armen. Die Gemeinde Triesenberg schließt diesen am 16. Februar 1880 und kündigt ihn 1886.
GAS Gemeinderatsprotokoll 8. Januar 1886. Die Gemeinde Planken geht diesen im Dezember des Jahres 1885
ein. GAS Gemeinderatssitzung 3. Dezember 1885.
478 GAS A 17/27: Vertrag zur Unterbringung in der Armenanstalt mit der Gemeinde Triesenberg.
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