Schließlich wurde beschlossen, dass ein Konzept ausgearbeitet werden sollte, in dem vier,
anstatt drei Appartements verwirklicht würden.**° Mit der Genehmigung des Baugesuchs im
Juli 1978 konnten die Umbauarbeiten nun beginnen. **! Wohl vergessen hatte man einen
rollstuhlgerechten Zugang. Für diesen sowie den ebenfalls rollstuhlgeeigneten Gartensitzplatz
musste im Nachhinein noch ein zusätzlicher Kredit genehmigt werden.
Für die Dauer der Umbauarbeiten, welche in einem Zug erledigt werden sollten, wurden die
Bürgerheiminsass_innen im Kloster St. Elisabeth untergebracht. Die dadurch entstandene
Differenz des Kostgeldes von 12 CHF, wurde von der Gemeinde übernommen, da die Insassen
ja nicht Schuld an der Ubersiedlung trugen.’*
In diesen neuen Räumlichkeiten mit neuem Namen „Wohnheim Resch“ und neuem Konzept,
sollten keineswegs Familien oder Kinder untergebracht werden, sondern vielmehr Personen der
dritten Generation. Ältere Leute, alleine oder auch mit dem Ehepartner. Je nach Räumlichkeit
auch zwei Einzelpersonen. *** Mit einer entsprechenden Hausordnung wollte man auch den
unterschiedlichen Bedürfnissen der Bewohner_innen gerecht werden. Da, so der Gemeinderat,
durch die Appartements wohl Bewohner innen einziehen würden, die „noch ziemlich viel Wert
auf ihre Selbständigkeit legen, während die anderen eine gewisse Betreuung benstigen.“**° So
war man sich auch darüber einig, dass es weiterhin einen Verwalter für das Wohnheim geben
muss. Im Idealfall würde dieses Amt wiederum von einem Ehepaar bestritten, welches
Geschick im Umgang mit den Bewohner innen zeigen würde. Dies, so zeigte man sich
überzeugt, wäre ein zentraler Attraktivitätsfaktor für diese neue Institution. Denn schließlich
führte der Vorsteher „gewisse Bedenken“ an, „ob es leicht sein werde, diese Appartements zu
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vermieten“.?*° Dass diese Bedenken unbegründet waren, erwies das rege Interesse an einem
Platz im neuen Wohnheim. Dies führte dazu, dass die zwei südlichen Kleinwohnungen
unterteilt wurden, um die Kapazitäten zu erhöhen.?*”
Die mittlerweile umgewidmeten Bürgerheime Triesen und Eschen nahmen jedoch vermehrt die
Aufgabe eines Altersheimes wahr, weshalb die ihnen ursprünglich zugeteilte Funktion der
30 GAS Gemeinderatsprotokoll 1. September 1977. Dieser Plan wurde in der Gemeinderatssitzung vom 9. März
1978 erneut bestätigt.
#1 GAS Gemeinderatsprotokoll 6. Juli 1978.
#2 GAS Gemeinderatsprotokoll 1. März 1979.
33 GAS Gemeinderatsprotokoll 17. Januar 1979.
4 GAS Gemeinderatsprotokoll 29. September 1977.
35 GAS Gemeinderatsprotokoll 29. September 1977.
316 GAS Gemeinderatsprotokoll 1. September 1977.
37 GAS Gemeinderatsprotokoll 10. April 1980.
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