‚lediglich‘ 500 Franken als Aussteuer durch die Gemeinde, da eine Adoption des unehelichen
Kindes nicht vollzogen wurde bzw. nicht vollzogen werden konnte.*°* Aufgrund der weiter
erfolgten Unterstützung der Mietzinszahlungen durch die Gemeinde lässt sich annehmen, dass
die Töchter nicht sonderlich zum Erhalt der Familie beitragen konnten. Schließlich wurde auch
das schon erwähnte Kind dem Schwager, ebenfalls im benachbarten Ausland, zur
Unterbringung gegeben und zwar für eine festgesetzte Pension von 30.- Franken pro Monat.”
Nach dem Ableben des Vaters kümmerte sich der Schwager auch um seine Schwiegermutter,
für die er immer wieder Unterstützungen durch die Gemeinde erhielt.”°° Eine Unterstützung in
seinem Namen, da seine Frau in kränklichem Zustand war, wurde nicht stattgegeben, da „an
Ausländer keine Unterstützung gegeben werden könne.“?°7
4.5.5 Verpflegung im Armenhaus
Gewisse Bürger innen erhielten Unterstützungen und wurden immer wieder darauf
hingewiesen, dass ihnen das Armenhaus in Schaan offen stehe.?®® Dementsprechend wurden
Ansuchen „um ein Kostgeld von der Gemeinde [...] einstimmig verweigert und sie für das
Armenhaus bestimmt.“*° Im Gegensatz dazu stand der Entscheid, beides zu ermöglichen:
„Dieselbe kann ins Armenhaus kommen oder es darf ihr eine Unterstützung ausgefolgt
werden.‘“?’° Spital und Operationskosten wurden in der Regel von der Gemeinde übernommen,
für weitere Pflege wurde jedoch auf das Armenhaus verwiesen.?’! Einer dieser Fälle betrifft
261 GAS Gemeinderatsprotokoll 13. Juni 1942, 19. September 1942, 3. Oktober 1942, 31. Oktober 1942.
265 GAS Gemeinderatsprotokoll 6. Februar 1943 und 20. Februar 1943.
266 Unterstützungen fiir die Schwiegermutter, A. Q.: GAS Gemeinderatsprotokoll 9. Januar 1943, 19. Juni 1943:
Die Kinder seiner Schwiegermutter übernehmen ihren finanziellen Anteil nicht, die Gemeinde übernimmt die
Verpflegungskosten von 20 CHF, wenn das Land die Hälfte zahlt. GAS Gemeinderatsprotokoll 27. Mai 1944, 1.
Dezember 194527. April 1946, 15. Februar 1947, 18. Oktober 1947 (Winterhilfe), 1. April 1948, 11. Dezember
1948 (Winterhilfe), 2. April 1949, 13. Oktober 1949. In einem Schreiben fordert der Schwager von der Gemeinde
weitere Verpflegsgelder für vergangene Monate. „Der Ton des Briefes ist so gehalten, dass der Gemeinderat sich
entschliesst, der Armenverwaltung [im benachbarten Ausland] mitzuteilen, dass die Mutter [...] ins Bürgerheim
Schaan übernommen werden soll.“ GAS Gemeinderatsprotokoll 7. Januar 1945. Aufgrund der weitergeführten
Zahlungen an den Schwager kann davon ausgegangen werden, dass seine Schwiegermutter nicht ins Armenhaus
übernommen wurde. Die Einladung ins Bürgerheim fand schon am 10. April 1943 statt. Da zu diesem Zeitpunkt
zum wiederholten Mal Unterstützungsforderungen für Medikamente eingingen, wurde der Sache „wenig
Vertrauen entgegengebracht“. Sie wurde aufgefordert die Rechnungen für die Medizin einzusenden. GAS
Gemeinderatsprotokoll 10. April 1943.
267 GAS Gemeinderatsprotokoll 3. September 1942.
268 GAS Gemeinderatsprotokoll 24. März 1903, 18. Dezember 1904, 19. März 1932.
269 GAS Gemeinderatsprotokoll 31. März 1900.
2790 GAS Gemeinderatsprotokoll 22. Februar 1917.
271 GAS Gemeinderatsprotokoll 13. April 1883, GAS A 3/117: Schreiben vom 24. August 1904. GAS
Gemeinderatsprotokoll 6. Januar 1911. GAS Gemeinderatsprotokoll 28. Juli 1927, 18. September 1927, 15.
Dezember 1927, 25. September 1928, 9. Februar 1929, 23. März 1929, 15. Dezember 1929, 7. Februar 1932.
Dieser kam auch. GAS Gemeinderatsprotokoll 7. Februar 1942, 7. Januar 1937.
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