Schutz zu bieten.?!” Eine Unterstützung, die sicherlich nicht unter die notwendigsten fällt ist
die unentgeltliche Abgabe von Christbäumen an ärmere Bürger innen, die jedoch im Hinblick
auf den Stellenwert der Traditionen nachvollziehbar scheint.?!®
4.5.1 Sammlungen und Nothilfe
Zu Weihnachten gab es die sogenannte Weihnachtsgabe, bei der für die armen Familien
Kleidung und Schuhe angeschafft wurden.*!? Ebenfalls fanden, nach Aufruf der Regierung, in
schwierigen Zeiten landesweite Sammlungen statt.?° Immer wieder kam es zu Sammlungen
zugunsten anderer Gemeinden oder sie wurden vereinzelten Organisationen genehmigt. So z.B.
für die Schwestern von Lochau, denen das Kartoffelsammeln erlaubt wurde??!. Auch für
Triesenberg wurden Kartoffeln gesammelt, dies sogar zweimal, da die erste Sammlung nur
wenige Kartoffeln erbrachte. Aufgrund der mageren Ausbeute auch der zweiten Sammlung gab
die Gemeinde Mittel frei, um Fehlendes zuzukaufen.?? Einen Anspruch auf Sammlungen
bestand nicht und jede Sammlung oblag der Genehmigung der Gemeinde. So wurde die
Sammlung der Schwestern von Richterswil nicht genehmigt und die Gaben den Schwestern des
Kostbaren Blutes in Schaan zugesprochen.*”
4.5.2 Erzieherische Maßnahmen
Stets war bei der zu gebenden Unterstützung auch ein erzieherischer Hintergedanke präsent.
Eine Arztrechnung wurde nicht sogleich beglichen, sondern es wurde abgewartet, damit die
der/die Betroffene selbst versuchte, diese zu bezahlen.?* Andere Bedürftige wurden zur
Tilgung ihrer Schuld angehalten, auch wenn sie weitere Unterstützungen erhielten. ?° In
besonderen Fällen wurde sogleich auf das Vermögen einer zu unterstützenden Person
zugegriffen, da „dieser Betrag sonst schnell und vielleicht unvorteilhaft consumiert (sic)
217 GAS Gemeinderatsprotokoll 18. Juni 1865, 16. Februar 1938. Während einige Anträge genehmigt wurden,
wurden andere hingegen abgelehnt, damit es nicht zu weiteren Unterstützungsgesuchen dieser Art kommt. Der
Antragsteller Hermann wollte von der Gemeinde einen Beitrag zur Sanierung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse.
In diesem Fall beschied die Gemeinde, dass sie nicht als „Borg- und Bürganstalt“ auftreten.könne. GAS
Gemeinderatsprotokoll 30. Mai 1937.
218 GAS Gemeinderatsprotokoll 18. Dezember 1915.
219 GAS Gemeinderatsprotokoll 15. Dezember 1935.(weitere Weihnachtsgabe als Beihilfen 31. Dezember 1933.
20 GAS Gemeinderatsprotokoll 9. Dezember 1938.
21 GAS Gemeinderatsprotokoll 2. September 1935.
22 GAS Gemeinderatsprotokoll 29. Oktober 1935, 13. November 1935.
23 GAS Gemeinderatsprotokoll 21. August 1937.
24 GAS Gemeinderatsprotokoll 28. Oktober 1944. „Es wird mit der Begleichung derselben [Arztrechnung] noch
zugewartet werden, damit sie selber sich um deren Bezahlung bemühen muss.“
225 GAS Gemeinderatsprotokoll 2. Mai 1936.
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