begründeten Wegzug der Bevölkerung nicht gefeit. Durch das Hausbauverbot®” betrug 1841
die Zahl der Wohnhäusern mit 164 gleichviel wie 1812. Im Jahre 1871 waren es dann 185. Die
Häuser „[i]n Schaan und talaufwärts [waren dem] Bündnerstil angelehnt und mit Schindeln
bedeckt.“° Zum Schutz vor den Stürmen waren diese jedoch mit Steinen beschwert. So hält
dies Gustav Schwab in seinem Reisebericht von 1827 fest.
Die Bevölkerung widmete sich hauptsächlich dem Feldbau, der Viehzucht und in geringerem
Ausmaß dem Weinbau. Schuppler hält diesbezüglich in seiner Beschreibung fest, dass das
„Gewächs jedoch schlecht und sauer ist.“° Das Gewerbe war im beginnenden 19. Jahrhundert,
wie im gesamten Land, schwach vertreten, „wies unterdurchschnittliche Qualität auf und wurde
oft von „Fremden“ betrieben. 1808 gab es zwei Handlungen, die Tabak, Kaffee, Salz, Nägel
und Tuch verkauften. Mitte [des] 19. Jahrhunderts umfasste das gewerbliche Spektrum u.a.
Bäcker, Schreiner, Schuster, Flaschner, Kupferschmied, Sattler, Schmied, Wagner, Schneider,
Steinhauer, Köhler, Rechenmacher, Anstreicher, Seidenraupenzüchter und
Fettwarenproduzent.“ ”°
Hölzerne Leitungen (Teuchel) versorgten Schaan bis in die 1880er Jahre mit Wasser. Von
Dux’! herab wurden ein Brunnen in der Specki und einer in der Obergass versorgt. Gewisse
Dorfteile erhielten ab 1886 Wasserleitungen aus Eisen- Zement- oder Tonröhren. Die
allgemeine Wasserversorgung wurde 1910 von der Gemeindeversammlung beschlossen,
Triesen erhielt diese 1925, manch andere Gemeinde musste sich diesbezüglich noch etwas
gedulden. ”? 1901 wurde die Acethylen-Gesellschaft gegründet, um neue
Beleuchtungsmöglichkeiten für Strassen und Häuser zu schaffen. Aufgrund mangelnder
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finanzieller Mittel, wurde „von einer Strassenbeleuchtung [... ] vorerst Abstand genommen“.
Zwei solcher Lampen wurden jedoch auf Verlangen der Regierung bewilligt. Diese wurden
°7 Hausbauverbot: Um „einer befürchteten Massenarmut entgegen[zu]wirken und die Zahl der am sogenannten
Gemeindenutzen und an der Austeilung des Gemeindebodens berechtigten Personen [zu] beschränken“ wurde mit
dem Erlass vom 27.10.1806 durch Fürst Johann I. der Bau neuer Häuser verboten. Dies war von nun an nur noch
mit obrigkeitlicher Erlaubnis möglich. Als Konsequenz kam es zu Konflikten in Familien, bei Hausbesitzern und
den „durch das Hausbauverbot hinsichtlich des Gemeindenutzens Benachteiligten.“ Ab 1840 stieg die
Bautätigkeit, wobei eine rechtliche Aufhebung des Verbots nicht bekannt ist. Burgmeier, Hausbauverbot. In
HLFL. Bd. 1, 340.
68 Zitiert nach: Falk, Rhein, Riife und Féhn, 174.
8 Schuppler/Ospelt, Landesbeschreibung 1815, 268./ orig. 82.
Quaderer, Frommelt, Schaan. In: HLFL. Bd. 2, 822.
71 Einem höher gelegenen Ort in Schaan.
7 Merki, Wirtschaftswunder, 31.
7 Falk, Rhein, Riife und Féhn, 200.
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