Gerichtsverfahren anhängig oder einen Vormund hatten, „von der Armenunterstützung lebten“
oder der Arbeit als Knecht oder Diener nachgingen, waren zur Wahl nicht berechtigt. 1878
durften, abgesehen von den in Konkurs stehenden oder Armenunterstützung empfangenden
männlichen Staatsbürgern, alle zur Wahl schreiten.*!
Vom Volk wurde diese neue Verfassung wohlwollend aufgenommen, so Vogt und Ospelt.?
Mit dem vom Volk neu erlangten Bewusstsein, an der Gestaltung des Staates mitwirken zu
können, „entspann sich [...] eine emsige gesetzgeberische Tätigkeit und fruchtbare
Aufbauarbeit in allen öffentlichen Bereichen.“
2.2 Wirtschaft
Liechtenstein war „[b]lis in die Zwischenkriegszeit [...][von] eine[m] kleinbäuerlichen-
handwerklichen Charakter“ geprägt.” Die Landwirtschaft, insbesondere der Viehhandel, stellte
den einzigen Wirtschaftszweig von Belang dar. Materiell verwertbare natürliche Ressourcen
gab bzw. gibt es nicht. Das Gewerbe und Handwerk war nur spärlich vorhanden und
„entwickelte sich nicht über den Dorfbedarf hinaus“. ° Bis zur Unterzeichnung des
Zollvertrages mit Osterreich boten sich, von der lokalen Bevölkerung abgesehen, keine
weiteren Absatzmärkte.
Mit der Unterzeichnung des Zollvertrages mit der Donaumonarchie 1852 wurde Liechtenstein
zu „eine[m] voll integrierten Teil im vorarlbergischen und mit diesem im
gesamtösterreichischen Wirtschaftsgebiet.“ *° Die neuerlangte wirtschaftliche Integration
wurde zum Attraktivitätsfaktor für die Unternehmer aus der benachbarten Schweiz, die sich
durch einen Standort in Liechtenstein im österreichischen Zollgebiet befanden und auf billige
Arbeitskräfte zugreifen konnten.” Die Industrialisierung setzte ab 1861 ein und trug zu einer
Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Landes bei.’® Auch das Gewerbe wuchs im
Rahmen dieser Entwicklungen stetig. Waren es im Jahre 1861 um die 200 Gewerbebetriebe,
?1_ Mit Ausnahme des Witwenstimmrechts in der landständischen Verfassung von 1818-1861 waren Frauen in
Liechtenstein bis 1984 vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen.“ Frick, Frauenstimm- und Wahlrecht. In:
HLFL. Bd.1, 243.
2 Vogt, Brücken, 178. Und Ospelt, Wirtschaftsgeschichte, 79.
23 Ospelt, Wirtschaftsgeschichte, 79. Vgl. Geiger, Geschichte, 310-317.
2 Merki, Wirtschaftswunder, 233.
2 Geiger, Geschichte, 36.
2% Geiger, Geschichte, 198.
27 Merki, Wirtschaftswunder, 30.
28 Die Industrialisierungsversuche in den 1850er ließen sich nicht dauerhaft verwirklichen.