1.2 Quellenmaterial
Das Quellenmaterial bilden insbesondere Gemeinderatsprotokolle zwischen 1865 und 1985.
Hier sind, zumindest theoretisch, die Ein- und Austritte ins und aus dem Armenhaus
verzeichnet. Neben Schreiben der Gemeinde - respektive der Regierung, welche die
Oberaufsicht über das Armenwesen innehatte, finden die im Gemeindearchiv noch erhaltenen
Hausordnungen der Armenanstalt vom 8. Februar 1872 und 17. Oktober 1908 sowie die des im
Anschluss an das Armenhaus errichteten Wohnheims vom 8. Mai 1985 Verwendung. Als
weiteres Quellenmaterial werden zwei Befragungen der Biirgerheiminsass innen
hinzugezogen. Überdies werden die noch vorhandenen Kostgeldbücher, die sich im
Gemeindearchiv in Schaan befinden, Einzug in die Arbeit finden. Bei diesen ist zu erwähnen,
dass, lediglich vier und zwar die aus den Jahren 1883, 1885-89, 1890-1891 sowie 1897-1906
vorhanden sind. Um einen erweiterten Eindruck zu vermitteln, konnte ein Gespräch mit dem
Sohn des ehemaligen Bürgerheimverwalters Lorenz Walser geführt werden, dieses findet sich
als Exkurs im Anhang.
An dieser Stelle gilt es zu erwähnen, dass aufgrund der Kleinheit des Landes, die in der Arbeit
dargestellten Fälle anonymisiert werden. Ebenso ist festzuhalten, dass die Bezeichnungen
Armenhaus und Bürgerheim, besonders in den Gemeinderatsprotokollen, im Grunde als
Synonyme geführt werden. Erst ab 1955 wird konsequenterweise nur der Begriff Bürgerheim
verwendet.