Volltext: Das Schaaner Armenhaus

Die Gemeinde versorgte ihre bedürftigen Bürger innen, für welche sie Verantwortung 
übernehmen musste, mit diversen Zuwendungen: diese reichten von der Unterstützung zum 
Kauf von Schuhen oder Kleidung über die Gabe von Darlehen zum Kauf von Ziegen, der 
Übernahme von anfallenden Arztkosten bis hin zur kostenlosen Abgabe von Christbäumen an 
mittellose Bürger_innen. Dabei galt es stets auf einen Beitrag des/der zu Unterstützenden zu 
bestehen und hier im Sinne einer Anhaltung zu einem arbeitsamen Leben, welches als 
gesellschaftliche Pflicht gesehen wurde, erzieherisch zu wirken. Entsprach der Lebenswandel 
nicht den Vorstellungen der Gemeinde, wurden Unterstützungen verwehrt. Zudem spiegelte 
sich die gesellschaftliche Stellung eines Armengenössigen darin, dass dieser nicht 
wahlberechtigt war. Diverse Unterstiitzungsansuchen wurden aufgrund befürchteter 
Folgeanträge abgelehnt. Dennoch wurden manche Anträge, die den abgelehnten in Form und 
Inhalt nahestanden, genehmigt. In der Vergabe von Unterstützungsleistungen durch die 
Gemeinde ist dementsprechend eine gewisse Willkür zu verorten. Mit dem 1965 durch das 
Sozialfürsorgegesetz geschaffenen Fürsorgeamt, trat Liechtenstein in eine neue Ära der 
Fürsorge ein. Nicht nur die Neustrukturierung der Fürsorge ist nun ein zentrales Thema, 
vielmehr ist auch die im Gesetz verankerte Geisteshaltung gegenüber den Hilfsbedürftigen eine 
neue. Von der Verteilung von Almosen ging man über zu einem Rechtsanspruch auf 
Unterstützung einer würdigen Existenzform. 
In diesem Sinne entwickelte sich Mitte des 19. Jahrhunderts ein Konzept der Sozialpolitik, 
welches für das kommende Jahrhundert die Grundlage der Fürsorge bilden sollte. Die 
Belassung der Armenfürsorge bei den Gemeinden war ein Aspekt davon und einer der Gründe, 
warum es nicht zur Errichtung einer landesweiten Armenanstalt (die zeitweise angedacht war) 
kam. Stattdessen konzentrierte man sich auf Ortsarmenhäuser, welche als das passendste Mittel 
zur Linderung der Armut gesehen wurden. Dem lag unter anderem die Auffassung zu Grunde, 
dass die Bedürftigen nicht freiwillig ihre Gemeinde verlassen würden. Die Notwendigkeit und 
der Mangel einer solchen Anstalt brachte die Gemeinde Schaan dazu, eine solche auf eigenes 
Betreiben, für ihre eigenen Gemeindebürger_ innen zu errichten. 
Mit der Armenanstalt verschwand das unwirdige Element der , Vergantung™ aus der 
Armenfürsorge, wodurch die Versorgung Bedürftiger auf einen Ort konzentriert wurde. Mit 
dem Aufkommen der Armenanstalt verschwand für die Bevölkerung die stetige Konfrontation 
mit der offensichtlichen Armut. Von seiner Gründung im Jahre 1870 an, wurde das Armenhaus 
zur Hauptanlaufstelle für Bedürftige und somit zu einem Sammelbecken für diverse 
Randgruppen aus Schaan bzw. aus anderen liechtensteinischen Gemeinden. Errichtet als 
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