gleichzeitig zu wissen. Dem Sachsenspiegel, dem Schwabenspiegel und
dem Deutschenspiegel zufolge musste der König z. B. zu
Marktgründungen seinen Handschuh senden, was auch eine
Sachsenspiegelillustration zeigt. (Vgl.: Ebd., S. 57-58.)
In der Schatzkammer Liechtenstein Vaduz findet sich die rechte Hentze
des in Frankfurt zum Kg. gekrónten Ks. Maximilian Il. (1527-1576), die
Teil der ,Rosenblatt-Garnitur" (1571) des Herrschers war. Der linke
Handschuh der Ritterrüstung ging verloren.
Die Bedeutung der kóniglichen Handschuhe unterstreicht auch die
Tatsache, dass sich die Herrscher in Handschuhen begraben lief$en. Als
Grabbeigabe dienten natürlich nicht die kostbaren und übertragbaren
Originalinsignien, sondern lediglich aus einfachem Material hergestellte
Nachahmungen in Andeutung der hohen Machtstellung, welche die
Toten im Leben innehatten.
1.3.2 Der Handschuh des Richters
Amtshandschuhe trugen nicht nur Kónige, sondern auch Richter (mit
Ausnahme Sachsens). Eine Verordnung für Glarus (CH) aus dem 16.
Jh., welche wahrscheinlich auf eine ältere Vorlage des 15. Jh.s
zurückgeht, erwáhnt dies in folgenden Worten: ,und soll der richter
angetonne hentschen und das richtschwert inn henden haben". (Zit., in:
Schwinekóper Berent, Handschuh, 1981/1938, S. 62.)
Beispiele aus dem Fränkischen, Deutschen und der Schweiz zeigen,
dass Richter dem Inhaber der Gerichtsgewalt Handschuhe reichen
mussten, wenn sie um Einsetzung in ihr Amt nachsuchten. Der Richter
selbst erhielt wiederum eine Handschuhgabe vom Rat, wie dies
beispielsweise 1482 in Erfurt der Fall war. In der Schweiz und in
Österreich erhielten auch polizeiliche Aufsichtspersonen
Handschuhgaben. Solcherart wurde dem _ jeweils _ hierarchisch
Hóhergestellten ein Handschuh als Anerkennungsgabe seiner hóheren
Gewalt überreicht.
1.3.3 Der Handschuh des Hausvaters und der Damenhandschuh
Wie ein Kónig regierte der Hausvater seine Familie mit Handschuhen.
Und wie der Handschuh des Kónigs konnte der Handschuh des
Hausvaters seine Person rechtlich vertreten. Und wie weltliche oder
geistliche Herrscher wurden Hausváter im ostpreufásischen Oberland