Volltext: Vom Handschuh zur Emanzipation von Frau und Mann

gleichzeitig zu wissen. Dem Sachsenspiegel, dem Schwabenspiegel und 
dem  Deutschenspiegel zufolge musste der König z. B. zu 
Marktgründungen seinen Handschuh senden, was auch eine 
Sachsenspiegelillustration zeigt. (Vgl.: Ebd., S. 57-58.) 
  
  
In der Schatzkammer Liechtenstein Vaduz findet sich die rechte Hentze 
des in Frankfurt zum Kg. gekrónten Ks. Maximilian Il. (1527-1576), die 
Teil der ,Rosenblatt-Garnitur" (1571) des Herrschers war. Der linke 
Handschuh der Ritterrüstung ging verloren. 
  
Die Bedeutung der kóniglichen Handschuhe unterstreicht auch die 
Tatsache, dass sich die Herrscher in Handschuhen begraben lief$en. Als 
Grabbeigabe dienten natürlich nicht die kostbaren und übertragbaren 
Originalinsignien, sondern lediglich aus einfachem Material hergestellte 
Nachahmungen in Andeutung der hohen Machtstellung, welche die 
Toten im Leben innehatten. 
1.3.2 Der Handschuh des Richters 
Amtshandschuhe trugen nicht nur Kónige, sondern auch Richter (mit 
Ausnahme Sachsens). Eine Verordnung für Glarus (CH) aus dem 16. 
Jh., welche wahrscheinlich auf eine ältere Vorlage des 15. Jh.s 
zurückgeht, erwáhnt dies in folgenden Worten: ,und soll der richter 
angetonne hentschen und das richtschwert inn henden haben". (Zit., in: 
Schwinekóper Berent, Handschuh, 1981/1938, S. 62.) 
Beispiele aus dem Fränkischen, Deutschen und der Schweiz zeigen, 
dass Richter dem Inhaber der Gerichtsgewalt Handschuhe reichen 
mussten, wenn sie um Einsetzung in ihr Amt nachsuchten. Der Richter 
selbst erhielt wiederum eine Handschuhgabe vom Rat, wie dies 
beispielsweise 1482 in Erfurt der Fall war. In der Schweiz und in 
Österreich erhielten auch polizeiliche Aufsichtspersonen 
Handschuhgaben.  Solcherart wurde dem _ jeweils _ hierarchisch 
Hóhergestellten ein Handschuh als Anerkennungsgabe seiner hóheren 
Gewalt überreicht. 
1.3.3 Der Handschuh des Hausvaters und der Damenhandschuh 
Wie ein Kónig regierte der Hausvater seine Familie mit Handschuhen. 
Und wie der Handschuh des Kónigs konnte der Handschuh des 
Hausvaters seine Person rechtlich vertreten. Und wie weltliche oder 
geistliche Herrscher wurden Hausváter im ostpreufásischen Oberland 
 
	        

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