Schlusswort
Für mich war die Bearbeitung dieser Diplomarbeit sehr spannend, weil ich einen persönlichen
Nahebezug sowohl zum Fürstentum Liechtenstein, aber auch zu Österreich habe.
Am meisten haben mich die diversen Auffassungen erstaunt, welche ich im Zuge von
Diskussionen in meinem privaten Umfeld, aber auch in Berichten und Stellungnahmen
wahrgenommen habe.
Für den Gesetzgeber stellt die Befriedigung aller Forderungen eine große Herausforderung
dar, denn insbesondere in dieser Rechtsmaterie handelt es sich um einen sehr sensiblen
Bereich, in dem eine gesetzliche Regelung meist nicht allen Wünschen gerecht werden kann.
Es ist sehr aufschlussreich, sich mit den Differenzen der beiden Rechtsordnungen
auseinanderzusetzen. Teilweise sind sehr große Unterschiede vorhanden, wie beispielsweise
die Bestimmungen über den Erbvertrag. Oft sind aber nur minimale Unterschiede vorhanden,
welche durch geringfügige Modifikationen des liechtensteinischen Gesetzgebers entstanden
sind.
Ich würde mir wünschen, dass die Bestimmungen über das Erbrecht der Lebensgefährten neu
geregelt und verbessert werden, weil ich dies als einen sehr wichtigen Bereich erachte, in
welchem es noch häufig zu Missverständnissen und folglich zu Härtefällen kommt. Zudem
kommt es auch immer häufiger zu unehelichen Partnerschaften, hier ist eine Neuregelung
dringend notwendig.
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