Volltext: Das liechtensteinische Erbrecht im Vergleich mit dem österreichischen Erbrecht unter besonderer Berücksichtigung der historischen Rechtsentwicklung des ABGB

Personen, die einen Sachwalter haben, werden in den meisten Bereichen besonders 
geschützt, weshalb sie auch bei der Testamentserlassung besonders geschützt werden sollen. 
In Folge dessen ist es jedenfalls zweckmäßig, die letztwilligen Verfügungen nur schriftlich oder 
mündlich vor einem Gericht oder Notar zuzulassen. Man sollte die strengen Formvorschriften 
nicht als Nachteil, sondern vielmehr als Vorteil — als einen besonderen Schutz für diese 
Personen - betrachten. 
Das Ordensgelübde 
Das Ordensgelübde besteht in Osterreich nicht mehr, in Liechtenstein schon noch. Weil die 
Ordenspersonen durch das Reskript der Religiosenkongregation gleichgestellt wurden, stellte 
dies ein Rechtsbereich dar, der in der Praxis nicht mehr angewandt wurde. Eine Beseitigung 
dieser Norm dient folglich der Bereinigung von totem Recht. Aus dem BuA des 
liechtensteinischen Gesetzgebers kann nicht wirklich nachvollzogen werden, warum diese 
Bestimmung noch nicht entfernt wurde. 
64
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.