Fazit
In Liechtenstein gibt es kein Notariatswesen, die Aufgaben werden hier auf das Landgericht,
das Amt für Justiz und auf die Gemeinden verteilt. 222
Aufgrund des hohen Aufwandes, insbesondere im Verlassenschaftsverfahren, ist es durchaus
ratsam, ein Notariatswesen zu schaffen bzw. dies als zusätzliche Tätigkeit den
Rechtsanwälten zu übertragen. Die Betrauung der Rechtsanwälte mit dem Notariatswesen
stellt nur einen kleinen Verwaltungsaufwand dar, denn hier müssten keine Notariatskammern
geschaffen werden und wesentliche Strukturen sind bei den Rechtsanwälten bereits
vorhanden.
Die Möglichkeiten der öffentlichen Beglaubigung und Beurkundung würde das Fürstentum
Liechtenstein im internationalen Rechtsverkehr besser stellen, da hier nicht mehr auf
ausländische Notare ausgewichen werden müsste, sondern dies selbst durchgeführt werden
könnte.
Notare nehmen auch Informations-, Beratungs- und Warnfunktionen wahr, sie sind
unverzichtbare Berater, sowohl im Erbrecht als auch im sonstigen Rechtsverkehr.
Die Schaffung eines Notariatswesens in Liechtenstein ist jedenfalls empfehlenswert und ein
erster erfreulicher Schritt wurde durch den Regierungsantrag bereits gemacht.
222 RA 790/2016 6.
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