Volltext: Das liechtensteinische Erbrecht im Vergleich mit dem österreichischen Erbrecht unter besonderer Berücksichtigung der historischen Rechtsentwicklung des ABGB

Die notariellen Aufgaben sollen von Rechtsanwälten wahrgenommen werden, weil diese 
bereits über bestehende Strukturen des Rechtsanwaltsstandes und der Rechtsanwalts- 
ausbildung verfügen. 
Ein weiterer Vorteil ist die Entlastung der Behörden, indem diese Aufgaben von 
Rechtsanwálten wahrgenommen werden kónnten.?'? 
Rechtslage in Österreich 
Das österreichische Notariatswesen bestand bereits vor dem Inkrafttreten des ABGB 1811. 
Praktische Relevanz erlangte es jedoch erst 1848. Daraufhin wurde die Notariatsordnung 1850 
in Osterreich eingeführt.22 
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, er ist zuständig für die Sicherung der Echtheit, 
der Beweiskraft, der Aufbewahrung und der Vollstreckbarkeit der Urkunden. Notarielle 
Urkunden haben eine starke Beweiskraft, sie können genauso vollstreckt werden wie 
rechtskräftige Urteile des Gerichts. 
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des Notariatswesens sind das Gerichtskommissärsgesetz, 
das Notariatsgesetz und die Notariatsordnung. 
Im Notariatswesen kann zwischen drei Tätigkeitsgruppen differenziert werden, nämlich den 
Gerichtskommissären, welche die Aufgaben des Gerichtes wahrnehmen. Zudem ist der Notar 
für die Errichtung von öffentlichen Urkunden sowie Privaturkunden zuständig. 
Im Todesfall leitet das Gericht automatisch ein Verlassenschaftsverfahren ein, um die 
vermögensrechtlichen Angelegenheiten abzuwickeln und dies abschließend auf die Erben zu 
übertragen. 
Zuständig für das Verlassenschaftsverfahren ist der Gerichtskommissär. Bei diesem handelt 
es sich um eine unabhängige und unparteiische Person, welche die Beteiligten des Verfahrens 
informiert und sie über ihre Rechte und Pflichten aufklárt.??' 
  
71? RA 790/2016 14. 
220 RGBI 1850/366. 
221 Notar.at. 
36
	        

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