Die Revision des Erbrechts-Anderungsgesetzes'/? führte einen neuen Fall der
Erbunwürdigkeit, nämlich die „Vernachlässigung der Pflichten aus dem Rechtsverhältnis
zwischen Eltern und Kinder gegenüber dem Erblasser“, ein. Die Anwendbarkeit beschränkte
sich auf den Fall einer gröblichen Vernachlässigung der Pflichten.''? Erst durch diese Novelle
wurden die Differenzen zwischen ehelichen und unehelichen Verwandten vollständig
beseitigt,'?? zudem wurde das gesetzliche Vorausvermächtnis der Ehegatten neu geregelt.
Schließlich wurde noch die Möglichkeit zur Pflichtteilsminderung auf die Hälfte des Pflichtteils
eingeführt, unter der Voraussetzung, dass die familiáren Nahebeziehungen fehlten.?'
1989 kam es zu einer Wandlung der Erbfolge in Bauerngüter durch drei Bundesgesetze,'?? im
Zuge der Novelle wurden das Tiroler und das Kärntner Höfegesetz sowie das Anerbengesetz
geändert. Die Modifikationen umfassten die Person des Anerben — nämlich jener, welcher zur
Landwirtschaft erzogen wurde. Zudem wurde die Berücksichtigung der Mitarbeit der anderen
Geschwister bei der Abfindung geregelt.
Das Kindschaftsrechts-Anderungsgesetz'?* wurde 2001 erlassen. Es sah eine Ausnahme von
der Möglichkeit der Pflichtteilsminderung vor, nämlich dann, „wenn der Erblasser den Verkehr
mit dem Pflichtteilsberechtigten grundlos abgelehnt hat".?*
2004 wurde das Familien- und Erbrechts-Anderungsgesetz'?? verabschiedet, in dem das
mündliche Testament als eine Notform begrenzt wurde, um Missbrauch zu verhindern.
Aufgrund vieler Forderungen in der Lehre und der Rechtsprechung wurde die Stellung der
Ehegatten schließlich verbessert, indem das gesetzliche Erbrecht von Neffen und Nichten des
Erblassers zugunsten des Ehegatten beseitigt wurden.'?9
Das Auferstreitgesetz?/ wurde 2003 reformiert und in Zuge dessen wurde das
Verlassenschaftsverfahren neu geregelt und der Erbrechtsstreit in das (streitige)
aufserstreitige Verfahren verstellt.
2010 wurde das Eingetragene Partnerschafts-Gesetz'?? eingeführt, in dem die eingetragene
Partnerschaft den Ehegatten gleichgestellt wurde.??
118 BGB| 1989/656.
13 Welser in Rummel/Lukas 8 540 Rz 8 f.
120 Beser/Pesendorfer, Praxishandbuch (2016) 4.
121 Welser in Rummel/Lukas & 773 a Rz 1; AB 1158 BIgNR. 17. GP.
122 BGBI 1989/657, 658, 659.
123 BGBI 2000/135.
124 8 773 lit a Abs 3 ABGB.
1^5 BGBI 2004/58.
126 Er|lRV 471 BIgNR 22. GP.
127 BGBI 2003/111.
128 BGB| 2009/135.
123 Beser/Pesendorfer, 4.
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