1.2. Die Entstehungsgeschichte des ABGB in Österreich
Die Rechtslage vor 1811
Vor der Kodifikation des österreichischen Privatrechts war in jedem Erbland ein eigenes
Rechtssystem vorhanden, was sich insbesondere für die Judikative und die Legislative als
problematisch erwies.*?
Codex Austriacus
Bereits Maximilian |. wollte eine Kodifikation des ósterreichischen Rechts im 18. Jahrhundert.
Daraus entstand der Codex Austriacus, bei welchem es sich um eine Zusammenfassung der
kaiserlichen Mandate, Resolutionen, Dekrete etc. handelte.99
Codex Theresianius
Die Landesfürstin Maria Theresia wollte 1753 ein einheitliches Privatrecht schaffen und
ernannte dafür zwei Kompilationshofkommissionen, die eine Regelung des Straf-,
Strafverfahrens- und Zivilrechts etablieren sollten. Diese Kodifizierung wurde anschlie$end
von einer Revisionskommission begutachtet und sodann modifiziert. Das Resultat war 1766
der Codex Theresianius, welcher aus vier Teilen bestand, nàmlich aus den Rechten der
Personen, der Sachen, der Verbindungen und der Ordnung gerichtlicher Verfahren. Dieser
Kodex war jedoch nicht als Gesetzbuch geeignet, weil er wie ein Lehrbuch ausgearbeitet
wurde.
Entwurf Hortens
Schließlich befahl Maria Theresia 1771 erneut die Überarbeitung des Codex und ernannte
Horten zum führenden Bearbeiter, welcher den gesamten Text der Kodifizierung auf die Hälfte
reduzierte. Die Problematik der Kodifizierung stellte sich im zuständigen Ausschuss des
Staatsrates, welcher über nahezu jedes Kapitel abstimmte und die Fertigstellung der
Kodifikation folglich erheblich verzógerte.9?
Josephinisches Gesetzbuch und Erbfolgepatent
Joseph Il. wurde nach dem Tod Maria Theresias zum Kaiser. Unter seiner Führung wurde das
Personenrecht 1786 selbstándig als Josephinisches Gesetzbuch verabschiedet und
9 Rainer in Geistlinger/Harrer/Mosler/Rainer, 26.
60 Flofmann, Osterreichische Privatrechtsgeschichte* (1996) 15.
$! Wesenberger/Wesener, Privatrechtsgeschichte^ (1985) 157; Flofsmann, 15.
€ FloBimann, 15.
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