IDPA Gesellschaftsspaltung durch Neutralität
Grenzen, sondern auch der Andrang von Flüchtlingen. Am 1. Mai 1945 erreichte eine grosse
Gruppe von entlassenen Häftlingen aus dem KZ Dachau die kurz zuvor mit 110 Grenzwächtern
verstärkte Grenze bei Schaanwald. Die Versorgung der Flüchtlinge war eine grosse
Herausforderung für das Rote Kreuz und das Volk. Zudem bestand nun aufgrund der erhöhten
Gefahr einer deutschen Besetzung zum ersten Mal militärischer Schutz für Liechtenstein. Bei
einem Einfall der Wehrmacht hätten französische Truppen im Land Stellung bezogen und die
einfallende Armee bekämpft. Dies war im Einvernehmen mit der Schweizer Armee geregelt
worden (Geiger, Kriegszeit Bd. 2, 2010, S. 482-484).
„Einige Bürger wollten im Falle eines Anschlussversuches die Landesgrenze mit
Mistgabeln und Stichwaffen gegen die Wehrmacht verteidigen." - Charlotte Konrad,
Zeitzeugin im Interview mit M.W.
Es ist unvorstellbar, wie selbstlos sich die patriotisch gesinnten Einwohner für die Wahrung der
Unabhängigkeit einsetzten. Zu diesen Personen gehörte auch die Familie von Charlotte
Konrad. Ihr Vater wäre, wie viele andere auch, dazu bereit gewesen, sein Leben für den
Frieden und die Neutralität zu opfern. Sie selbst meldete sich als Pfadfinderin freiwillig, im
Ernstfall die Frauen, Kinder und Alten in die Berge zu evakuieren.
Da Liechtenstein über keine eigene Armee verfügte, setzte die Regierung alles daran, Beistand
von der Schweiz zu erhalten. Diese Versicherung blieb jedoch bis Kriegsende aus. In den ersten
Kriegsjahren schien das die Bevölkerung jedoch nicht wirklich zu beunruhigen. Der Krieg war
für die Liechtensteiner ein fremder Begriff, da er sich weit entfernt der Landesgrenze abspielte.
Trotzdem schmiedeten die Einwohner individuelle Pläne für den Ernstfall. Während sich viele
mit allen erdenklichen Mitteln gegen einen deutschen Einmarsch gewehrt hätten, wurden bei
den Pfadfindern offiziell freiwillige, vorzugsweise junge Leiterinnen und Leiter, dazu
angeworben, eine Evakuierung der Bevölkerung nach Malbun zu organisieren und
durchzuführen.
3.2 Luitschutz
Aufgrund eines fehlenden Militárs, konnte das Fürstentum keinen aktiven Luftschutz für seine
Bevölkerung gewährleisten. Zusätzlich galten Grenzschutzbestimmungen der Schweiz auch für
den Luftraum. Die schweizerische Flugabwehr, kurz Flab, welche in Sargans und Bad Ragaz
stationiert war, durfte feindliche Flugzeuge erst beim Überflug über Schweizer Gebiet unter
Beschuss nehmen. Den Gefechtsstánden wurde deshalb ein Sicherheitssektor vorgeschrieben,
13