hochschule oder die universitäre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen zu haben. 1990
waren es nur gerade 16.57% (Amt für Volkswirtschaft 2007a: 286-287).
Die römisch-katholische Kirche ist die Staatskirche. Angaben zur Religionszugehörigkeit
bleiben ohne Konsequenzen für die zu erhebenden Steuern. In der Volkszählung von
1990 fühlten sich 95.5% der katholischen Kirche zugehörig. Auch die Errichtung des Erz-
bistums Vaduz mit dem umstrittenen Erzbischof Wolfgang Haas veränderte die Religions-
zugehórigkeit nicht massgeblich. Im Jahr 2000 bezeichneten sich noch immer 90.8% der
Liechtensteiner als Katholiken.
3.3. Politisches System
Bis 1699 entwickelte sich die Geschichte des Landes getrennt von jener des Fürstenhau-
ses. Der 23. Januar 1719 ist laut Waschkuhn (Waschkuhn 1994: 31) als Datum der Staat-
werdung Liechtensteins als Reichsfürstentum Liechtenstein anzusetzen. Bis zur ersten
konstitutionellen Verfassung 1862, die dem Volk rudimentäre Rechte gebracht hatte,
durchlief das Land viele Verfassungsphasen, auf die hier nicht eingegangen werden kann.
Ab 1862 verlor der Landtag (Parlament) den altständischen Charakter und wurde das ge-
setzmässige Organ der liechtensteinischen Bevölkerung. Das Wahlrecht war jedoch inso-
fern eingeschränkt, als im fünfzehnköpfigen Landtag auch drei Vertreter des Fürsten Ein-
sitz hatten. Grundsätzlich gingen die Gesetze und Verordnungen nach wie vor vom Fürs-
ten aus. Er allein hatte das Recht, den Landtag einzuberufen, zu schliessen, zu vertagen
oder aufzulösen. Weder Volk noch Landtag hatten einen Einfluss auf die personelle Be-
setzung der Regierung. Die Regierungsgeschäfte wurden von einem durch den Fürsten
eingesetzten ausländischen Beamten wahrgenommen (Waschkuhn 1994:39, Marxer/Päl-
linger 2006:31).
Während des ersten Weltkriegs formierte sich eine starke Opposition im Landtag, ange-
führt von Wilhelm Beck forderten sie mehr demokratische Rechte. „Unter den Losungen
„Liechtenstein den Liechtensteinern“ und „Los von Wien“ wurde auch die zentrale Forde-
rung gestellt, dass die Regierung aus gebürtigen Liechtensteinern zusammengesetzt wer-
den sollte“ (Marxer/Pällinger 2006: 32). Der Niedergang der Donaumonarchie gegen Ende
des Ersten Weltkrieges gab der Demokratiebewegung zusätzlich Aufwind und mündete in
einer neuen Verfassung 1921 und der aussenpolitischen Hinwendung zur Schweiz. Der
mit der Schweiz abgeschlossene Zoll-, Post- und Währungsvertrag und die damit einher-
gehende Kehrtwende in der Wirtschafts- und Aussenpolitik bewerten Marxer/Pällinger als
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