Volltext: Internationale Steuerplanung mit liechtensteinischen Vermögensstrukturen im Verhältnis zur Schweiz unter Berücksichtigung der Bestimmungen des neuen DBA Liechtenstein/Schweiz

Internationale Steuerplanung - DBA Liechtenstein/Schweiz 
welcher das Kapital in Anteile zerlegt ist, also um eine körperschaftlich strukturierte Anstalt, so be- 
trigt das Anstaltskapital, gleich wie bei der Aktiengesellschaft, CHF 50°000.00.% 
2.4  Anstaltszweck 
Unabhängig der Anstaltsformen (siehe Kapitel 2.2.) kann die Anstalt verschiedene Zwecke verfolgen. 
Die Anstalt kann einen kommerziellen Zweck verfolgen, wenn die Statuten den Betrieb eines nach 
kaufmännischer Art geführten Gewerbes zu lassen. Darunter fällt der Handel mit Waren aller Art, die 
Fabrikation, aber auch die Verwertung und Verwaltung von immateriellen Güterrechten, sowie die 
Beteiligung an Unternehmen.” Leider gibt es im liechtensteinischen Recht keine Definition, was alles 
unter dem Begriff des kaufmännischen Gewerbes zu verstehen ist. Das PGR stellt zumindest klar, was 
nicht unter diesen Begriff zu subsumieren ist.” „Kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe 
sind insbesondere die Anlage und Verwaltung von Vermögen oder das Halten von Beteiligungen oder 
anderen Rechten, es sei denn, dass Art und Umfang des Unternehmens einen kaufmännischen Betrieb 
und eine geordnete Buchführung erfordern“ Die Anstalt mit kommerziellem Zweck ist verpflichtet, 
eine ordnungsgemässe Buchhaltung zu führen und Jährlich die revidierte Bilanz mit Erfolgsrechnung 
bis zum 30. Juni eines jeden Jahres bei der Steuerverwaltung einzureichen.” 
Nebst der Verfolgung eines kommerziellen Zweckes ist es auch möglich, dass die Anstalt einem nicht 
kommerziellen Zweck nachgeht. Das Halten und die Verwaltung des eigenen, in der Anstalt befinden- 
den Vermögens, wie beispielsweise Immobilien, Patente, Lizenzen und Beteiligungen ist ein nicht 
kommerzieller Zweck und für eine privatnützige Anstalt möglich. Die nicht kommerzielle Anstalt 
muss, im Gegensatz zur kommerziellen Anstalt, keine Bilanz und Erfolgsrechnung erstellen, es ge- 
nügt, wenn diese Jährlich eine Vermögensaufstellung erstellt und beim Handelsregister eine Erklärung 
diesbezüglich abgibt. In dieser Erklärung bestätigt der Verwaltungsrat, dass im vergangenen Ge- 
schäftsjahr kein kommerzieller Zweck verfolgt wurde und, dass eine Vermégenaufstellung vorliegt.*! 
Im Weiteren können Anstalten auch gemeinnützige Zwecke verfolgen.” Das PGR definiert den Be- 
griff der Gemeinnützigkeit als solche Zwecke, „durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert 
wird. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt insbesondere vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl 
auf karitativem, religiösem, humanitärem, wissenschaftlichem, kulturellem, sittlichem, sozialem, sport- 
lichem oder ökologischem Gebiet nützt, auch wenn durch die Tätigkeit nur ein bestimmter Personen- 
kreis gefürdert wird? 
Selbstverstándlich ist es auch möglich, dass die Anstalt einen gemischten Zweck verfolgt (teils ge- 
meinnützig und teils privatnützig). Der überwiegende Teil dieser beiden Zwecke bestimmt schlussend- 
lich, ob es sich um eine gemeinnützige oder eine privatnützige Anstalt handelt. Hinsichtlich dieser 
Zweckbestimmung verweist der Gesetzgeber auf das Stiftungsrecht, welches in diesem Fall sinnge- 
  
26 Wanger, 2010, S. 41 f. 
27 Art. 107 PGR u. Roth, 2012, S. 8. 
28 Marok, 1994, S. 30 f. 
2 Art. 107 Abs. 3 PGR. 
? Roth 2012, S. 8. 
?! Roth, 2012, S. 8f. 
?? Marok, 1994, S. 29. 
3 Art. 107 Abs. 4a PGR.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.