Volltext: Internationale Steuerplanung mit liechtensteinischen Vermögensstrukturen im Verhältnis zur Schweiz unter Berücksichtigung der Bestimmungen des neuen DBA Liechtenstein/Schweiz

Internationale Steuerplanung - DBA Liechtenstein/Schweiz 
1 Vorwort 
1.1 Problemstellung 
Ausgangspunkt dieser Arbeit ist das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Fürstentum 
Liechtenstein und der Schweiz, welches voraussichtlich am 1. Januar 2017 in Kraft treten wird. Liech- 
tenstein erbringt seit jeher Strukturierungsdienstleistungen für in der Schweiz wohnhafte, natürliche 
Personen. Diese Personen nutzen die verschiedenen Rechtsträger Liechtensteinischem Rechts für die 
Befriedigung von diversen Bedürfnissen, wie beispielsweise den Schutz der Vermögenswerte vom 
Zugriff Dritter, die Planung und Regelung des Nachlasses zu Lebzeiten sowie die Vereinigung diver- 
ser Gesellschaften in einer Holdingstruktur. Die liechtensteinische Vermögensstruktur ist einerseits 
aufgrund ihres Sitzes unbeschränkt steuerpflichtig in Liechtenstein und andererseits kann der grenz- 
überschreitende Sachverhalt zu einer Besteuerung der liechtensteinischen Vermögensstruktur in der 
Schweiz führen, wenn dieser Rechtsträger aufgrund von Investitionen in der Schweiz beschränkt steu- 
erpflichtig wird. Falls sich der Ort der tatsächlichen Leitung der Vermögensstruktur in der Schweiz 
befindet, wird diese sogar da unbeschränkt steuerpflichtig. Ebenfalls ist es möglich, dass die Errichter 
und/oder Begünstigte der Vermögensstruktur, welche in der Schweiz wohnhaft sind, aufgrund der 
Organisation und dem Aufbau für diese Vermögenswerte steuerpflichtig werden, weil die Schweiz, je 
nach Ausgestaltung, einen steuerlichen Durchgriff vornimmt. 
Aufgrund des Abschlusses dieses neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Liechtenstein und 
der Schweiz, gilt es zu prüfen, unter welchen Bedingungen die bis heute geltenden steuerlichen Rege- 
lungen in der Schweiz und Liechtenstein eine Veränderung erfahren und, ob allenfalls neue steuerliche 
Vorteile aufgrund des Abkommens genutzt werden können. Zumindest sollte die mögliche Doppelbe- 
steuerung hinfällig werden. 
1.2 Zielsetzung 
Diese Arbeit legt einerseits dar, wie Investitionen einer Liechtensteinischen Vermögensstruktur in der 
Schweiz besteuert werden und überprüft in der Folge, ob das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen 
Liechtenstein und der Schweiz zu einer Änderung hinsichtlich dieser Besteuerung in der Schweiz 
führt. Es soll dargelegt werden, unter welchen Gesichtspunkten eine Doppelbesteuerung im grenz- 
überschreitenden Geschäftsverkehr vermieden werden kann. Schliesslich soll aufgezeigt werden, ob 
aufgrund möglicher, steuerlicher Änderungen neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Treuhandbran- 
che ausgearbeitet werden können. 
1.3 Problemabgrenzung 
In Liechtenstein gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Vermögensstrukturen, seien es die Ver- 
bandspersonen, wie beispielsweise die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 
der Verein, und die Genossenschaft einerseits, sowie die Vermögenswidmungen, wie beispielsweise 
die Anstalt und die Stiftung andererseits. Diese Arbeit untersucht nicht alle verschiedenen Vermö- 
gensstrukturen hinsichtlich der Besteuerung im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr mit der 
Schweiz. Der Autor dieser Arbeit wird sich auf die Untersuchung der Liechtensteinischen Anstalt 
hinsichtlich der Besteuerung deren Investitionen im Geschäftsverkehr mit der Schweiz beschränken. 
Einerseits, weil die Darlegung aller Vermögensstrukturen in Liechtenstein den Rahmen dieser Arbeit 
sprängen würde und andererseits, weil mit dem Beispiel der Anstalt in gewissen Themenstellungen 
auch die Brücke zur Stiftung und zur Aktiengesellschaft hergestellt werden kann. Schliesslich würde 
die Untersuchung aller Vermögensstrukturen zu vermehrten Wiederholungen führen.
	        

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