Volltext: Die Gründerrechte der liechtensteinischen privatrechtlichen Anstalt

Gründerrechte 
Eidesstattliche Erklärung 
Die Gründerrechte der liechtensteinischen privatrechtlichen Anstalt: Sonderfragen bei 
der fiduziarischen Gründung und bei mehreren Gründerrechtsinhabern 
Ich erkläre hiermit an Eides Statt, dass die vorliegende Arbeit selbständig und ohne unerlaubte Hilfe 
angefertigt wurde. Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken wurden als 
solche kenntlich gemacht. Diese Arbeit wurde bisher weder in gleicher noch in ähnlicher Form einer 
anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht. 
Dornbirn, 24.04.2016 
Angelika K. Layr 
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