Volltext: Die nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie

Die nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie 
952.1 Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) 
  
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 
Jahrgang 2013 Nr. 39 ausgegeben am 31. Januar 2013 
Gesetz 
vom 20. Dezember 2012 
über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes 
IL. 
Übergangsbestimmungen 
1) Auf die im Zeitpunkt des Inkrafttretens^ dieses Gesetzes bestehenden 
Gescháftsbeziehungen gelangt das neue Recht ab Inkrafttreten mit Wirkung 
für die Zukunft zur Anwendung. 
2) Sorgfaltspflichtige nach Art. 3 Abs. 1 Bst. v, die bereits vor dem 
Inkrafttreten dieses Gesetzes ihre Tätigkeit aufgenommen haben, melden 
die Ausübung der Tätigkeit innert drei Monaten ab Inkrafttreten dieses 
Gesetzes der FMA. 
3) Die Sorgfaltspflichtigen müssen die im Zusammenhang mit diesem 
Gesetz massgeblichen internen Dokumente, insbesondere interne Wei- 
sungen, Richtlinien und Formulare, innert drei Monaten ab Inkrafttreten 
dieses Gesetzes anpassen. 
36 Fassung: 01.03.2016
	        

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