Die nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie
Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) 952.1
D. Amtshilfe
Art. 36
Zusammenarbeit inlándischer Bebórden
1) Die inländischen Behörden, insbesondere die Gerichte, die Staats-
anwaltschaft, die FMA, die Stabsstelle FIU, die Landespolizei und andere
ım Bereich der Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität
und Terrorismusfinanzierung zuständige Behörden, sind verpflichtet, ein-
ander alle für die Durchsetzung dieses Gesetzes notwendigen Auskünfte zu
erteilen und Unterlagen zu übermitteln.
2) In Verfahren, welche sich auf die $$ 165, 278 bis 278d StGB beziehen,
verständigt die Staatsanwaltschaft die FMA sowie die Stabsstelle FIU von
der Einleitung und Einstellung; die Gerichte übermitteln Ausfertigungen
entsprechender Urteile. Darüber hinaus sind die Sorgfaltspflichtigen,
welche eine Mitteilung im Sinne von Art. 17 erstattet haben, über den Aus-
gang der betreffenden Verfahren zu verständigen.
3) Ausserdem hat die Staatsanwaltschaft die FMA über Einleitung und
Einstellung von Verfahren im Zusammenhang mit Art. 30 zu benachrich-
tigen; die Gerichte übermitteln Ausfertigungen entsprechender Urteile.
Art. 37
Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden
1) Soweit die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden nicht spezi-
algesetzlich geregelt ist, finden die nachfolgenden Bestimmungen Anwen-
dung.
2) Die FMA übermittelt einer ersuchenden zuständigen ausländischen
Finanzmarktaufsichtsbehörde alle Informationen, die diese zur Wahrneh-
mung ihrer Aufsichtsaufgaben benötigt, wenn:
a) die Souveränität, Sicherheit, öffentliche Ordnung oder andere wesent-
liche Landesinteressen nicht verletzt werden;
b) die Empfänger bzw. die beschäftigten und beauftragten Personen der
zuständigen Behörde einer Art. 23 des Öffentliche-Unternehmen-
Steuerungs-Gesetzes gleichwertigen Geheimhaltungspflicht unter-
stehen;“°
c) gewährleistet ist, dass die mitgeteilten Informationen nur für die Uber-
prüfung der Einhaltung von Sorgfaltspflichten im Sinne dieses Gesetzes
verwendet werden;
Fassung: 01.03.2016 29