Volltext: Die nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie

Nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie 
§ 165, namentlich die Erweiterung des Vortatenkatalogs der Geldwäsche um Steuerhinterziehung bzw. 
-betrugs vorgenommen?. Beide Anpassungen traten am 01.01.2016 in Kraft. 
3.2 Weitere internationale Regulierungen 
Gegen den Kampf zur Verhinderung der Geldwische, Terrorismusfinanzierung und organisierten 
Kriminalität wurden in Liechtenstein — neben der auf europäischer Ebene geregelten EU- 
Geldwäscherichtlinie — weitere internationale Regulierungen umgesetzt, wie folgt: 
3.2.1 VSB 1977 (FL)* 
Ohne internationale Anbindung, sondern nur mit Bezug zum Nachbarland Schweiz, unternahm die 
Liechtensteinische Regierung am 27. Juni 1977 durch eine Vereinbarung mit den in Liechtenstein 
befindlichen Banken über die Sorgfaltspflicht bei der Entgegennahme von Geldern und die Handha- 
bung des Bankgeheimnisses einen ersten Versuch zur Verhinderung missbráuchlicher Handlungen im 
Zusammenhang mit dem Bankengeheimnis. Diese Vereinbarung wurde auf freiwilliger zivilrechtlicher 
Basis zwischen der Regierung und den dazumal drei bestehenden Banken als Reaktion auf den soge- 
nannten „Fall Chiasso“* unterzeichnet.“ 
3.2.2 Basler Prinzipien 1988 
Am 12. Dezember 1988 trat der Basler Ausschuss, ein Gremium aus Zentralbanken der 12 grössten 
Industrienationen zusammen und legte mit dem vôlkerrechtlich unverbindlichen‘” „Statement on Pre- 
vention of Criminal Use of the Banking System for the Purpose of Money-Laundering“, den sog. 
„Basler Prinzipien“, die ethnischen Grundsátze? zur Bestirkung der Gescháftsleitungen der Banken 
fest, „um die sorgfältige Identifikation sämtlicher Personen sicherzustellen, die mit ihrem Institut Ge- 
schäfte tätigen, um Transaktionen abzuwehren, die illegal erscheinen, und um mit den staatlichen 
  
? LGBI. 1988, Nr. 37. 
? Art. 3. Ziff. 4 Bst. f) RL (EU) 2015/849. 
^ Abkürzung angelehnt an Zwiefelhofer, Rechtssubjekte und Rechtsobjekte im liechtensteinischen Sorgfaltspflichtrecht, 
Aligemeines Treuunternehmen (2002) 23. 
55 Vgl. Jahresbericht 1977 der Eidgenössischen Bankenkommission (1978), 23f., 
https://www.finma.ch/FinmaArchiv/ebk/d/publik/bericht/pdf/jb77-d.pdf (08.02.2016). 
% Walch, Das liechtensteinische Sorgfaltspflichtgesetz: Ein Rückblick auf die historische Entwicklung bis zum heute gel- 
tenden Sorgfaltspflichtgesetz und ein Ausblick auf die mit der Umsetzung der 4. Geldwäschereirichtlinie (voraussichtlich) 
einhergehenden Änderungen, LJZ 1/15, 13. 
" Breuer, Die Bekämpfung der Geldwäsche im Völkerrecht, in der Europäischen Union und im Fürstentum Liechtenstein 
(2003), 9f. 
55 Basler Prinzipien, Ziff. 6 der Einleitung, Dezember 1988, http://www. bis.org/publ/bebsc137de.pdf (08.02.2016).
	        

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