Schmuggel
$ 35 FinStrG
Hinterziehung von
Eingangsabgaben
$ 35 FinStrG
Abgabenhehlerei
$ 37 FinStrG
neben
Geldstrafe
bis zu 2
Jahre
neben
Geldstrafe
bis zu 2
Jahre
neben
Geldstrafe bis
zu 3 Monate
neben
Geldstrafe bis
zu 3 Monate
bis zu
200 %
des auf die
Ware entf.
Abgaben-
betrages
bis zu
200 %
des Ver-
kürzungs-
betrages
bis zu
200 %
des auf die
Ware entf.
Abgaben-
betrages
bis zu
200 %
des Ver-
kürzungs-
betrages
bis zu
200 %
des auf die
Ware entf.
Abgaben-
betrages
bis zu
200 %
des Ver-
kürzungs
? Zur Ahndung von Schmuggel, Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben und Abgabenhehlerei ist
ab einem strafbestimmenden Wertbetrag von mehr als 15.000 Euro ein Spruchsenat zustándig; bei allen übrigen
Finanzvergehen ab einem strafbestimmenden Wertbetrag von mehr als 33.000 Euro.
^? Das Gericht ist zur Ahndung von vorsitzlich begangenen Finanzvergehen zustindig, wenn der strafbestimmende
Wertbetrag 100.000 Euro, in Fállen des Schmuggels, der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben und der
Abgabenhehlerei 50.000 Euro übersteigt.
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