Volltext: Tax crime as predicate offence to money laundering

Schmuggel 
$ 35 FinStrG 
Hinterziehung von 
Eingangsabgaben 
$ 35 FinStrG 
Abgabenhehlerei 
$ 37 FinStrG 
neben 
Geldstrafe 
bis zu 2 
Jahre 
neben 
Geldstrafe 
bis zu 2 
Jahre 
neben 
Geldstrafe bis 
zu 3 Monate 
neben 
Geldstrafe bis 
zu 3 Monate 
bis zu 
200 % 
des auf die 
Ware entf. 
Abgaben- 
betrages 
bis zu 
200 % 
des Ver- 
kürzungs- 
betrages 
bis zu 
200 % 
des auf die 
Ware entf. 
Abgaben- 
betrages 
bis zu 
200 % 
des Ver- 
kürzungs- 
betrages 
bis zu 
200 % 
des auf die 
Ware entf. 
Abgaben- 
betrages 
bis zu 
200 % 
des Ver- 
kürzungs 
? Zur Ahndung von Schmuggel, Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben und Abgabenhehlerei ist 
ab einem strafbestimmenden Wertbetrag von mehr als 15.000 Euro ein Spruchsenat zustándig; bei allen übrigen 
Finanzvergehen ab einem strafbestimmenden Wertbetrag von mehr als 33.000 Euro. 
^? Das Gericht ist zur Ahndung von vorsitzlich begangenen Finanzvergehen zustindig, wenn der strafbestimmende 
Wertbetrag 100.000 Euro, in Fállen des Schmuggels, der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben und der 
Abgabenhehlerei 50.000 Euro übersteigt. 
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