Volltext: Der letzte Gutenberger und der Schwabenkrieg

Der letzte Gutenberger und der Schwabenkrieg 
Der Schwabenkrieg aus der Sicht des Balzner Burgenspiels „Der letzte Gutenberger“ von 1925 
Marschall von Frankreich. 1480 kaufte er von Graf Johann Peter von Sax die Herrschaft 
Misox im heutigen Kanton Graubünden und baute das Castello di Mesocco zur Festung 
aus. Ich konnte jedoch keine Quelle finden, welche mir genauere Hinweise über einen Zu- 
sammenhang zwischen der Begriff tarwultzen und Jakob Trivulzio gegeben hätte. In einer 
anderen Quelle wird von tarwultschen gesprochen. P? Diese Bezeichnung hat fast keine 
Ahnlichkeiten mehr mit dem Namen Trivulzio. Daher scheint mir dieser Bezug etwas weit 
hergeholt zu sein. Auch die Beschreibung der steinernen Kanonenkugeln, welche so gross 
wie ein Hut gewesen sein sollen, lässt sich nicht belegen und diente wohl zur Ausschmü- 
ckung der Erzählung. 
Im weiteren Verlauf des Burgenspiels verspottet die Burgbesatzung auf Gutenberg die Be- 
lagerer, da ihre Schlangenbüchsen die Burg nur selten treffen und praktisch keinen Schaden 
anrichten: „Aha, jetzt kommen zuerst die Schlangenbüchsen. (Schuss) O je, der eine Schuss 
war eine halbe Meile zu weit links und der andere eine ganze zu weit rechts. Schade, scha- 
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de, hmmm." , Ischt das s’bescht gse, was er kond? Denn gond no weder ham zor Ma- 
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Dabei wird auch das Sprüchlein zitiert: ,, By einer Stund — zwe gut Schuss! ", welches Egon 
Rheinberger auf das Plakat zum Burgenspiel geschrieben hat. Sowohl der Spruch wie auch 
die viel zu klein dargestellte Schlangenbüchse ist eine Anspielung Rheinbergers auf die 
missglückte Beschiessung der Burg Gutenberg. 
  
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Abb. 31: Beschiessung der Burg Gutenberg, Tuschzeichnung von Egon Rheinberger, 1925 
Egon Rheinberger hat auch, im Zeichen der Burgenromantik, steinerne Kanonenkugeln, 
welche an die Belagerung von 1499 erinnern sollten, in die Fassade der Burg einsetzen las- 
  
1? [ jechtensteinisches Urkundenbuch — digital, Teil II. Stadtarchiv Chur, RA. 1499.036. 
13 Minst, 1925, S. 39 
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