schluss. Lehrpersonen beauftragten somit selbst Personen aus den eigenen Reihen mit der
Funktion des/ der eigenen Vorgesetzten. Unabhängig von der Frage nach Chancen und Ri-
siken dieser Tradition, ist jedenfalls davon auszugehen, dass die Einführung des neuen
Schulleitungsmodells — definitiv erst 2011— die Berufszufriedenheit der Lehrpersonen zu-
náchst nicht gerade beflügelt haben dürfte.''*
Schulleitungsfunktionen werden heute óffentlich ausgeschrieben und nach Móglichkeit mit
externen Personen besetzt. Schulleiterinnen und Schulleiter sind auch arbeitsrechtlich nicht
mehr den Lehrpersonen gleichgestellt. Das traditionelle gepflegte Prinzip des „Primus inter
pares“ wurde mit dem Modell der „Neuen Schulleitung“!!®, welches sich bereits im nachste-
hend beschriebenen „Leitfaden für Qualitätssicherung und — entwicklung“ und später im
„SPES 1“-Projekt ankündigt, bewusst aufgegeben. Im „Bericht und Antrag der Regierung an
den Hohen Landtag“ zum entsprechenden Gesetzesentwurf heisst es: „Vom Prinzip des
Schulleiters als „primus inter pares“ soll Abschied genommen werden. Wie in privaten und
staatlichen Betrieben üblich, sollen auch staatliche Schulen mit adáquaten Führungsstruktu-
ren ausgestattet werden. Schulleiter und Schulleiterinnen sollen künftig nicht mehr bloss
„entlastete“ Lehrpersonen sein, sondern Kaderleute, welche nach den Vorschriften des
Staatspersonalgesetzes bestellt und entsprechend besoldet werden."'??
5.2.3 Spannungsfeld Governance: Schaffung des Schulamtes
Mit Art. 106 wurde die Regierung ermáchtigt, ein Schulamt zu schaffen, dem der "Vollzug
des Schulgesetzes" obliegt". Im betreffenden Artikel werden sámtliche Agenden aufgezáhlt,
wie sie bis zur Revision 2011 (LGBI 2011/553) Gültigkeit behielten.
Das Schulamt ist bis heute parallel zu den komplexen Aufgabestellungen zu einem grossen
,Unternehmen" gewachsen. Wie das aktuelle Organigramm (Anhang 1) erkennen làsst, gibt
es für die einzelne (,Mikro"-)Lehrperson heute kaum operative Schnittstellen zur (,Makro"-)
Schulverwaltung.
Spielfelder der Partizipation für die einzelnen Lehrkráfte dürften sich zunehmend auf die Me-
soebene beschränken. Für den Einfluss auf die Berufszufriedenheit dürfte dabei entschei-
dend sein, wie „partizipativ“ die Personalführung am jeweiligen Standort ausgerichtet ist —
und inwiefern die Abkehr vom „Primus inter Pares“ mit dem „Top-down“- Paradigma assozi-
iert wird — von beiden Seiten.
118 Vergleiche auch Kapitel 8.6.3 (Auswertung der Online-Befragung zum Aspekt der Mitsprache)
11? Konzept: , Schulleitung im Fürstentum Liechtenstein" (Onlineverzeichnis 46)
12 Aus dem Gesetzesentwurf der Regierung 2011 (Onlineverzeichnis 31).
58