zur Einzahlung in die Schulfonds zu bewegen und die bäuerlich geprägten Familien dazu zu
bringen, die Kinder in die Schule zu schicken. Unentschuldigtes Fernbleiben — z.B. weil die
Kinder bei der Feldarbeit helfen mussten — wurde ab 1833 bestraft. Die Lehrer wurden ver-
pflichtet, eine Abwesenheitsliste zu führen und diese monatlich der Schulaufsicht zur Kennt-
nis zu bringen (vergl. Quaderer, ebd.).
4.2.7 Spannungsfeld Curriculum: Kompetenzorientierung versus Jahrgangsklassen
Im Hinblick auf die gegenwártig aktuelle Debatte über die Kompetenzorientierung der Lehr-
pläne — wie aktuell mit dem Schweizer ,Lehrplan 21"" vorgesehen - interessant, wird bereits
1834 der Vorschlag eingebracht, ,die Schulpflicht nicht nach dem Alter, sondern nach der
Erlangung bestimmter Fáhigkeiten zu bemessen" — wenngleich mit dem Hintergedanken, die
Eltern zu animieren, die Kinder fleissiger in die Schule zu schicken, ,damit sie so bald als
möglich entlassen würden“. ^ Jedenfalls erinnert dieser aus der Anfangszeit der Pflichtschu-
le überlieferte Vorschlag auch sehr stark an die aktuelle Diskussion um altersdurchmischten
Unterricht — wie er an manchen liechtensteinischen Primarschulen gegenwártig (...) propa-
giert und praktiziert wird.
4.2.8 Spannungsfeld Unterrichtsentwicklung: Methodenkritik
Auch den Unterrichtsmethoden wurde vorgeworfen, dass ,grósstenteils alles mechanisch
auswendig gelernt werden“ musste, so dass „die Kinder oft nicht in der Lage gewesen wá-
ren, die (auswendig gelernten) Regeln weder in schriftlichen Aufsätzen noch im Rechnungs-
fache* anzuwenden. (Schreiben des Rentmeister? Schmied an das Oberamt, in einem Be-
richt vom 21. Oktober 1834, zitiert bei Quaderer 1969, S. 163 f).
4.2.9 Spannungsfeld Lohnverlass: Erste Hinweise auf Standespolitik
Dass es unter derlei inneren und áusseren Druckverháltnissen mit der Motivation der seeli-
gen Kollegenschaft nicht zum Besten bestellt war, ist wohl kaum von der Hand zu weisen.
Ein von Quaderer zitierter Brief aus dem Jahr 1844 eines Kurats Wolfinger an die Verwal-
tungsbehórde gibt weiteren Aufschluss über die Befindlichkeit der Lehrerschaft ,Die Ge-
meinde bezahle dem Lehrer den Gehaltsanteil nie zu gehórigen Zeit, ... nie unaufgefordert."
Die vom Lehrer vorausbezahlten Kosten für Schulbücher, seien von den Eltern oft nicht er-
setzt worden; ebenso hätten Lehrkräfte um das nötige Brennholz für die Schulstuben ständig
mit den Gemeinden zu kämpfen gehabt (Quaderer 1969, S.167).
77 Vergl. http://d-edk.ch/lehrplan-21
78 Vorschlag des Rentmeisters Schmied, zitiert bei Quaderer 1969, S.164
79 oberster Finanzbeamte
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