Volltext: Berufszufriedenheit der Lehrpersonen im Fürstentum Liechtenstein im Fokus von Schulgeschichte und Schulentwicklung

4. HISTORISCHE DIMENSION: EPOCHEN DER LIECHTENSTEINISCHEN 
SCHULGESCHICHTE 1805 BIS 1972 
Zunächst sei der historische Impetus der folgenden Seiten begründet: Beim gewählten For- 
schungsfeld handelt es sich um das Pflichtschulwesen eines Kleinstaates, der gemessen an 
Bevölkerungsdichte und schulischer Infrastruktur vergleichbar ist mit einem Schulsprengel 
oder Schulbezirk einer grösseren Stadt. Dennoch ist das UNO-Mitglied Liechtenstein ein in 
seinen Grenzen seit mehr als 200 Jahren unveränderter, souveräner und stabiler Staat — mit 
dazugehöriger Infrastruktur, eigener Identität und eigener Geschichte. Damit ist insbesonde- 
re die eigene liechtensteinische Schulgeschichte ein wichtiger Faktor der systemischen Be- 
trachtung des Forschungsfeldes. 
Den Begriff Schulentwicklung auch im Hinblick auf ein historisches Langzeitgeschehen an- 
zuwenden, ist legitim: So ist etwa bei Moritz Rosenmund (2011, S.70 f) das ,Spektrum móg- 
licher Blickwinkel und Spielarten" des Begriffes , Schulentwicklung" nicht unbedingt nur ,für 
eine bestimmte Form — etwa die konkrete Entwicklung der Einzelschule X zu reservieren und 
damit andere Formen (...) auszuschliessen." Die Überschaubarkeit des Kleinstaates Liech- 
tenstein macht es besonders reizvoll, Schulentwicklung beispielhaft auch in der historischen 
Dimension zu begreifen und zu beleuchten. Auch ist — in Anlehnung an den systemtheoreti- 
schen Begriff der ,Autopoiesis" (Luhmann 1984) — davon auszugehen, dass die „innere Lo- 
gik* (Rosenmund, ebd.9*) des liechtensteinischen Schulwesen, so wie es sich heute prásen- 
tiert, auch ein Ergebnis seiner Geschichte ist. 
Um diesem Aspekten Rechnung zu tragen, soll zunächst das historische , Werden" des liech- 
tensteinischen Schulwesens von der Einführung der allgemeinen Schulpflicht (1805) bis etwa 
1970 (Entstehung des bis heute gültigen Schulgesetzes?^) dargestellt werden. Methodisch 
soll der Schwerpunkt dabei auf der Betrachtung der überlieferten gesetzlichen Regelwerke 
liegen, da sich daran epochale Entwicklungsschritte gut erkennen lassen. 
Experimentell sei dabei auch versucht, die Anwendbarkeit einschlágiger Begrifflichkeiten aus 
dem modernen Forschungsjargon zu ,testen". 
Literatur zu Geschichte und Struktur des Liechtensteiner Schulwesens ist dabei unabding- 
bar: Das bisher in der Liechtensteinensia mit Abstand umfangreichste Druckwerk über das 
liechtensteinische Bildungswesen stammt aus dem Jahr 1984: ,Das Bildungswesen des 
Fürstentums Liechtenstein: nationale und internationale Elemente im Bildungssystem eines 
europáischen Kleinstaates" (Martin 1984). Der Autor ist interessanter Weise kein Liechten- 
  
85 In Anlehnung an Luhmann & Baecker (2009) - Rosenmund bezieht sich auf die Auflage von 2002. 
9^ Das heutige Schulgesetz gilt - abgesehen von Revisionen (siehe Abbildung, S. 54) — seit 1972. 
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